Dachausbau: Anzeige wegen Bauhöhe
Der Dachausbau in der Fillgradergasse 15 wurde nun zum Streitfall bei der Baupolizei. Eine Anzeige betreffend die zulässige Bauhöhe wurde eingebracht.
(bar). Der mächtige Ausbau am Haus in der Fillgradergasse ist für Passanten nicht zu übersehen. Michael Tojner, Teileigentümer des Hauses seit 15 Jahren, lässt das Dachgeschoß neu gestalten.
Manche Anrainer sind darüber aber wenig erfreut. Werner Pilz, Anwohner des Nachbarhauses, kritisiert das Projekt scharf: „Mit dem Ausbau wird die erlaubte Bauklasse deutlich überschritten“, so der Vorwurf des Diplomingenieurs, der in der Nähe auch ein Geschäft mit afrikanischen Kunstgegenständen betreibt.
Anzeige bei der Baupolizei
Nun hat er eine Anzeige bei der Baupolizei eingebracht: „Das Haus liegt in einer Schutzzone, wobei Straßen- und Rückseite unterschiedlichen Bauklassen zugeordnet sind. Straßenseitig ist die Bauklasse IV mit maximal 21 Metern Höhe bis zur Traufenkante vorgeschrieben, hofseitig ist eine Bauklasse III mit maximal 16 Metern vorgeschrieben. Diese Limitierungen werden in beiden Fällen augenscheinlich übertroffen“, heißt es in der Anzeige.
Michael Tojner wehrt sich gegen die Vorwürfe: „Wir bewegen uns bei diesem Bau genau im Rahmen der Genehmigung“, erklärt er. „Ich besitze mehrere Häuser und ich habe es nicht notwendig, mich außerhalb des Erlaubten zu bewegen.“
Tatsächlich hatte Tojner im Oktober 2008 im Bauausschuss des Bezirks eine Ausnahmegenehmigung für seinen Ausbau erwirken können. Damit wird eine Abweichung von 40 Zentimetern in der Bauhöhe gestattet. „Solche Genehmigungen werden täglich in Wien erteilt. Die zuständigen Magistratsabteilungen geben dabei im Vorfeld ihre Stellungnahme ab“, erklärt Bezirksvorsteherin Renate Kaufmann.
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