Parkpickerl: Die größten Fallen
Gilt ab 1. Oktober – Worüber sich die Anrainer am meisten ärgern
Meterlange Schlangen am Schalter des Magistratischen Bezirksamts in der Gasgasse 8 in Rudolfsheim-Fünfhaus. Die meisten haben dasselbe Anliegen: Sie wollen ein Parkpickerl beantragen. Um den Andrang zu bewältigen, wurden fünf neue Kräfte eingestellt. Ab 1. Oktober wird die Parkraumbewirtschaftung auf Teile der Bezirke 12, 14, 16 und 17 sowie den gesamten 15. Bezirk ausgeweitet.
Die Zeit für die Anträge wird knapp: Zwei Wochen dauert die Bearbeitungszeit im schlimms-ten Fall, 15.000 Wiener haben den Antrag schon eingereicht, insgesamt erwartet man 30.000.
Paragrafendschungel
Viele Antragsteller werden erst am Bearbeitungsschalter mit den größten Tücken konfrontiert:
1. Zweitauto: Jeder Anrainer hat das Recht auf ein Parkpickerl. Wer mehrere Fahrzeuge besitzt, muss sich Alternativen überlegen, vom bezahlten Parkplatz bis zum Ausweichen in andere Bezirke.
2. Firmenwagen: Wer als Selbständiger seinen Wagen als Firmenwagen nutzt, muss zumindest einen Teil des Autos für private Zwecke angeben. Sonst verliert er das Recht auf das Parkpickerl.
3. Verwaltungsabgabe: Wer persönlich zum Magistratischen Bezirksamt pilgert, der muss eine höhere Verwaltungsabgabe zahlen, nämlich 35,70 Euro. Wer das online erledigt, erspart sich fünf Euro.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.