Südburgenländer verurteilt
Polizeischüler verschickte mit Handy fatale Fotos und Videos
Jugendlicher Leichtsinn und die Einfachheit beim Verschicken fataler Inhalte übers Handy brachten einen Polizeischüler vor ein Geschworenen-Gericht. Mit dramatischen Folgen. Angeklagt wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz, Verhetzung und Kinderpornographie verlor der Mann aus dem Bezirk Jennersdorf nicht nur Job und Freunde, sondern bekam auch eine bedingte Haftstrafe.
SÜDBURGENLAND. Der Angeklagte war im Jänner 2023 Polizeischüler, als ihn um 5 Uhr früh seine "Kollegen" vom "Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung" (LVT) aus dem Bett holten und eine Hausdurchsuchung durchführten. Nach Beschlagnahmung von Handys und weiterer IT-Geräte folgte kurz nach einer Daten-Erstauswertung die sofortige Entlassung aus dem Polizeidienst. Seither ist der 22-Jährige arbeitslos.
Fatale Bilder über WhatsApp/Snapchat
Die Staatsanwältin erläuterte in ihrem Eröffnungsplädoyer, warum sich dieser adrett und freundlich wirkende junge Mann im Landesgericht Eisenstadt vor einem Geschworenen-Gericht verantworten musste. Mit einer Anklage, die es wahrlich in sich hatte. So warf ihm die Behörde vor, über mehrere Jahre zahlreiche NS-Zeit verherrlichende sowie Adolf Hitler glorifizierende Fotos und Videos per Handy an viele seiner Kontakte versandt zu haben. Über WhatsApp und Snapchat. Einige dieser 25 Dateien hatte er manipuliert bzw. selbst hergestellt.
Tatsächlich filmte der Beschuldigte, wie er sich von seinem Hund die rechte Pfote geben ließ und sagte: "Sieg Heil, Kamerad!" Weiters ging es um Rassismus, denn ein verschicktes Bild zeigte ein Kind mit schwarzer Hautfarbe auf einer Toilette und dem Text: "WC-ReiNIGER". Der dritte Vorwurf bezog sich darauf, dass er ein selbst erhaltenes kinderpornographisches Bild weitergeleitet hatte. Alles in allem mit einer Strafe von bis zu 10 Jahre Gefängnis bedroht.
"Ich könnte mir eine Watsche geben"
Geknickt, einsichtig und geläutert zeigte sich der Südburgenländer im Rahmen der Verhandlung. Bekannte sich uneingeschränkt schuldig. Beantworte alle Fragen, obwohl er oft selbst keine Antworten hatte: "Ich weiß wirklich nicht, was mir damals durch den Kopf gegangen ist. Vermutlich habe ich mir nichts dabei gedacht. Gar keine Gedanken gemacht. Jetzt bin ich schlauer. Ich könnte mir für den Schwachsinn selber eine Watsche geben. Es tut mir alles sehr, sehr leid. Könnte ich, würde ich sofort alles rückgängig machen!"
Dann beschrieb der 22-Jährige, dass solche "lustig-blöden" Dateien schon in der Berufsschule im Jahre 2017 unter Klassenkameraden verschickt worden sind. Er dann irgendwie in diese Spirale geraten ist und bis 2023 mit- und weitergemacht hat. Deshalb habe er auch einige widerwärtige Fotos/Videos nicht nur an Freunde, sondern auch an seine 39 Bundesheerkameraden geschickt, die in einer WhatsApp-Gruppe namens "1. Jägerzug" zusammengefasst waren. Schändliche Bilder gab es auf diese Art und Weise auch an Polizeischüler-Kollegen. Zudem fotographierte er einen Klassenfreund beim Blutspenden und veränderte das Bild danach mit einem "aufgemalten Hitler-Bärtchen".
Bürgermeister lobte Sozialengagement
Im Zuge seiner Befragung durch Richterin Mag. Gabriele Nemeskeri merkte der Südburgenländer an, dass er weder Nazi noch Rassist ist und schon gar nichts mit Kinderpornographie zu tun hat. Sein ordentliches Auftreten und soziales Engagement in seinem Wohnort wurde in einem verlesenen Schreiben des Bürgermeisters aufgezeigt, der den Angeklagten als anständigen Mitbürger bezeichnete mit engagierter Zugehörigkeit zu mehreren Vereinen.
"Berufliche Laufbahn zerstört"
Verteidigerin Mag. Kristina Unger wies in ihrem prägnanten Schlussplädoyer daraufhin, dass ihrem Mandanten jeden Tag leid tut, was er gemacht hat. "Sein junges Alter für die Taten zwar keine Entschuldigung ist, aber vielleicht eine Erklärung!" Weiters brachte sie vor, dass sich ihr Klient durch seine unüberlegten Handlungen selbst die berufliche Laufbahn zerstört, Freunde und Teile seine Familie verloren hat. Deshalb bat sie die Geschworenen um ein mildes Urteil, mit Hinweis darauf, dass der Angeklagte unbescholten und geständig war.
Die Geschworenen sprachen den Mann nach längerer Beratung einstimmig (8 : 0) in allen drei Punkten schuldig. Urteil: 15 Monate bedingte Haft mit einer Probezeit von drei Jahren. Während der Beschuldigte den Spruch annahm, gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab, daher nicht rechtskräftig.
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