Ja, ich will
Der Ehevertrag - ein besonderer Liebesbeweis

Ein Ehevertrag sollte erstellt werden, solange einem das Glück und Wohlergehen des Partners noch am Herzen liegt. | Foto: stock.adobe.com/ johannesspreter
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  • Ein Ehevertrag sollte erstellt werden, solange einem das Glück und Wohlergehen des Partners noch am Herzen liegt.
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Eheverträge stehen einem "Bund fürs Leben" nicht im Weg, vielmehr können sie sogar Steine aus dem Weg ins ungetrübte Glück räumen.

KÄRNTEN. Zugegeben, ein Ehevertrag mag nicht unbedingt als Zeichen großer Liebe gesehen werden. Sollte er aber, denn damit erspart man sich im Fall des Falles, dass der Bund der Ehe doch nicht ein Leben lang hält, zwar nicht den emotionalen Schmerz, aber zumindest unnötige Streitereien um Finanzen, Immobilien und andere Güter. Und solange man noch die berühmte rosarote Brille aufhat, will man seinem Schatz ja auch nichts Böses.

Wann sinnvoll

Falls die (künftigen) Eheleute mit der gesetzlichen Regelung des Ehegüterrechts oder mit den gesetzlichen Scheidungsfolgen nicht einverstanden sind, haben sie in beschränktem Rahmen die Möglichkeit, ihrer Ehe durch Ehevertrag eine andere vertragliche Grundlage zu geben. Die Spittaler Rechtsanwältin Silvia Anderwald erklärt, wann ein Ehevertrag überhaupt sinnvoll ist: „Wenn entsprechendes Vermögen vorhanden ist, um zu vermeiden, dass hierüber und über die Aufteilung des Vermögens im Fall der Scheidung ein Streit entbrennt und ein kostenintensives Verfahren über die Aufteilung dieses Vermögens geführt werden muss.“

Rechtsanwältin Silvia Anderwald gibt Tipps zum Ehevertrag. | Foto: Privat

Glück & Wohlergehen

Ein – auf Juristischdeutsch – Ehepakt spricht also nicht für mangelndes Vertrauen oder zu wenig Liebe, sondern viel mehr dafür, dass man in einem Zustand des ungetrübten Verliebtseins noch am Glück und Wohlergehen des Partners interessiert ist und kein Interesse daran hat, ihn zu übervorteilen. Schriftliche Vereinbarungen über Obsorge und Unterhalt gemeinsamer Kinder sind übrigens bloße Absichtserklärungen. Ihnen kommt im Fall einer Scheidung laut www.oesterreich.gv.at keine verbindliche Wirkung zu.

Ein Ehevertrag sollte erstellt werden, solange einem das Glück und Wohlergehen des Partners noch am Herzen liegt. | Foto: stock.adobe.com/ johannesspreter
Rechtsanwältin Silvia Anderwald gibt Tipps zum Ehevertrag. | Foto: Privat

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