Schutz der Kärntner Seen
Gesetzliche Änderungen gehen in Begutachtung

Foto: pixabay

Nächster Schritt nach Seen-Volksbegehren: Die Sammel-Gesetzesnovelle kann in die Begutachtung gehen: Drei Gesetze werden geändert, um die Kärntner Seen zu schützen und öffentliche Seegrundstücke zu erhalten.

KÄRNTEN. Das Volksbegehren zum Schutz der Kärntner Seen hat nun weitere Schritte nach sich gezogen. Heute präsentierten Landeshauptmann Peter Kaiser, Landesrat Martin Gruber und Landesrat Daniel Fellner die Sammel-Gesetzesnovelle, die ausgearbeitet vorliegt und nun in die entsprechende vierwöchige Begutachtung geht, in die laut Kaiser auch die Initiatoren des Seen-Volksbegehrens eingebunden sind. “Wir haben das Seenvolksbegehren ernst genommen und mittels Sammelnovelle werden drei Gesetze geändert, um die Kärntner Seen in Zukunft für die Bevölkerung zu schützen und öffentliche Seegrundstücke zugänglich zu erhalten“, betonten Kaiser, Fellner und Gruber in der Pressekonferenz.

Landesverfassung ändern

Demnach werde die Landesverfassung geändert, um den Zugang der Allgemeinheit zu Bergen, Seen und Flüssen sowie sonstigen Naturschönheiten in der Kärntner Landesverfassung zu verankern und sei laut Kaiser dies der “stärkst mögliche Ausdruck, um ein Bekenntnis zum Erhalt der Natur in Kärnten abzulegen und auch für alle, die Verantwortung für den Erhalt tragen, wie beispielsweise Gemeinden, in deren Hoheit die Widmungen liegen“.

Seen schützen

Es werde weiters das Gesetz der Kärntner Beteiligungsverwaltung geändert. “Als Beteiligungsreferent habe ich von Anfang an klargestellt, mit mir wird kein weiterer Quadratmeter Seegrund verkauft, denn wir müssen die Seen für nächste Generationen schützen. Dass soll nun auch im KBV-Gesetz verankert werden und damit der Bevölkerung die Sicherheit geben, dass Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden“, sagte Gruber. Das bedeutet, dass ein gesetzliches Sicherheitsnetz eingebaut wird und die Landesregierung bei Seegrundstücken der KBV das letzte Wort hat. Auch bei Ausschreibungen für zukünftige Verpachtungen von Seegrundstücken sei es ein zentraler Aspekt, dass der öffentliche Seezugang erhalten bleiben muss.

Änderung Motorbootabgabegesetz

Als dritte Maßnahme werde laut Kaiser das Motorbootabgabengesetz geändert, die Abgabe, rund 2,3 Mio. Euro im letzten Jahr, werde einem klaren Zweck zugeführt. “Die Mittel dürfen nur mehr für die Attraktivierung oder einen Ankauf von Seegrundstücken verwendet werden“, erläutert Kaiser. Zudem werden laut Kaiser alle Seegrundstücke der öffentlichen Hand ins KAGIS aufgenommen und sichtbar gemacht.

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