Weltschlangentag am Sonntag
Rechtliche Grundlagen und Mindestanforderungen

Bei der Haltung von Schlangen müssen einige rechtliche Grundlagen eingehalten werden (Symbolfoto) | Foto: stock.adobe.com/at/Deki
  • Bei der Haltung von Schlangen müssen einige rechtliche Grundlagen eingehalten werden (Symbolfoto)
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Am Sonntag (16. Juli) ist Weltschlangentag. Kärntens Tierschutzombudsfrau Jutta Wagner nimmt diesen zum Anlass, um auf die rechtlichen Grundlagen und Mindestanforderungen bei der Schlangenhaltung aufmerksam zu machen.

KÄRNTEN. "Weltweit sind bisher rund 3.500 Schlangenarten bekannt. Am Weltschlangentag soll über diese Tiere, von denen viele Menschen leider ein sehr negatives Bild haben, aufgeklärt und Bewusstsein für den Tierschutz geschaffen werden", sagt Jutta Wagner. Wagner streicht zudem hervor, dass die Haltung von gefährlichen Tieren in Kärnten grundsätzlich verboten ist. Als gefährliche Schlangen gelten zum Beispiel Giftschlangen und Riesenschlangen, die im ausgewachsenen Zustand größer als drei Meter werden.

Wichtige rechtliche Grundlagen

Allgemeine rechtliche Grundlagen aus dem österreichischen Tierschutzgesetz und der 2. Tierhaltungsverordnung zur Haltung von Schlangen:

  • Schlangen sind Reptilien und damit Wildtiere mit besonderen Anforderungen an die Haltung.
  • Schlangen sind wechselwarme Tiere, ihre Körpertemperatur schwankt je nach Außentemperatur.
  • Eine Schlangenhaltung ist bei der Bezirkshauptmannschaft/dem Magistrat anzeigepflichtig.
  • Schlangenhaltende sind für ihre Schlangen verantwortlich, erforderlichenfalls muss mit dem Tier eine Tierärztin/ein Tierarzt aufgesucht werden.
  • Vor dem Kauf eines Reptils müssen Kenntnisse über die Biologie der betreffenden Art und sich daraus ergebende Haltungsanforderungen erworben werden.
  • Vor dem Kauf muss ein passendes Terrarium für die artgemäße Haltung vorbereitet werden.
  • Zur laufenden Weiterbildung ist entsprechende Fachliteratur zu studieren.
  • Beim Erwerb ist Nachzuchten grundsätzlich der Vorzug zu geben.

Gehege

  • Das Gehege muss der Schlangenart entsprechend klimatisiert sein.
  • In der Regel ist ein Temperaturgefälle im Haltungssystem und eine Nachtabsenkung nötig.
  • Licht- und Wärmequellen sind nötig.
  • Die Vorzugstemperatur, die Minimal- und Maximaltemperatur für die gehaltene Schlangenart ist einzuhalten.
  • Die Tiere benötigen Frischluft aber keine Zugluft, Be- und Entlüftung sind wichtig.
  • Eine tierartspezifische Wärmequelle, vorzugsweise durch eine Koppelung von Licht mit Strahlungswärme ist bereitzustellen.
  • Lampen und Leuchtstoffröhren müssen geeignet und sachgerecht angebracht werden.
  • Geeignete Geräte zur Messung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit müssen vorhanden sein.
  • Die natürlichen Herkunftsbiotope inkl. tages-/jahreszeitlicher Schwankungen müssen so gut wie möglich imitiert werden. Dazu zählen Umweltfaktoren, Luft- und Bodensubstratfeuchtigkeit.

Ernährung

  • Eine, der jeweiligen Art, adäquate Ernährung ist zu gewährleisten. Das eingesetzte Futter muss einen den Ernährungsbedürfnissen entsprechenden Gehalt an Vitaminen, Mineralien, essentiellen Aminosäuren und Ballaststoffen aufweisen. Ist es notwendig Wirbeltiere zu verfüttern, so sind nach Möglichkeit frisch tote Futtertiere zu verwenden. Insekten sind möglichst lebend zu verfüttern. Für die Möglichkeiten einer artgemäßen Wasseraufnahme ist zu sorgen.

Infrastruktur

  • Die Infrastruktur des künstlichen Lebensraumes muss sich an den Bedürfnissen der gehaltenen Art, wie zum Beispiel Graben, Wühlen, Klettern, Schwimmen oder das Aufsuchen unterschiedlicher Klimaparameter, orientieren.
  • Der Einsatz scharfkantiger, verletzender oder Haut reizender Stoffe ist verboten.
  • Zu den wichtigsten Mindestausstattungen, für Arten bei denen dies erforderlich oder möglich ist, gehören ein geeignetes Bodensubstrat in genügender Höhe, Versteckmöglichkeit, Wasserbecken, Badebecken, Klettermöglichkeiten wie Felsen, Äste oder Zweige in geeigneter Größe und Dimension, Bepflanzung zur Herbeiführung eines geeigneten Mikroklimas oder als Versteckmöglichkeit, bei Haltung geschlechtsreifer eierlegender Weibchen spezielle Eiablagemöglichkeit, Sichtschutzeinrichtungen innerhalb eines Geheges oder zwischen einzelnen Gehegen bei Bedarf.
  • Die Tiere sind artgemäß zu pflegen, Verunreinigungen sind regelmäßig zu beseitigen.
  • Auf generelle Sauberkeit ist zu achten.

Gruppenhaltung und Krankheiten

  • Zur Vermeidung von sozialem Stress bei Paar- und Gruppenhaltung ist die natürliche Sozialstruktur der Tiere einzuhalten. Bei der Vergesellschaftung verschiedener Arten mitgleichen Biotopansprüchen dürfen sich die Tiere nicht gegenseitig negativ beeinflussen.
  • Für die Quarantäne und Behandlung erkrankter Tiere sowie bei der Simulation von Ruhephasen und der Aufzucht von Jungtieren sind fachlich begründbare abweichende Haltungsbedingungen zulässig.

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