Kärnten
Reparaturbonus wird um einen weiteren Monat verlängert

- Um einen nahtlosen Übergang zum bundesweiten Reparaturbonus zu gewährleisten, wird der Kärntner Reparaturbonus nochmal verlängert. Bisher wurden am häufigsten Mobiltelefone repariert, so Umwelt-Landesrätin Sara Schaar.
- Foto: Büro LR Schaar
- hochgeladen von Julia Dellafior
Der Kärntner Reparaturbonus wird ein weiters Mal verlängert. Anträge sind noch bis 30. April möglich.
KÄRNTEN. Einen möglichst nachhaltigen Umgang mit Ressourcen zu unterstützen, war das Ziel, als im Juli 2020 der Kärntner Reparaturbonus eingeführt wurde. „Reparieren statt wegwerfen lautet seitdem die Devise der Kärntnerinnen und Kärntner. Der Reparaturbonus wird extrem gut angenommen. Bis Mitte März wurden über 8.000 Anträge gestellt und über 600.000 Euro an Fördermittel ausgezahlt“, zieht Umwelt-Landesrätin Sara Schaar Bilanz.
Die halben Kosten rückerstattet
Da der österreichweite Reparaturbonus voraussichtlich erst mit 1. Mai beantragt werden kann, wird das Kärntner Vorzeigebeispiel erneut verlängert – bis 30. April 2022. Pro Haushalt und Jahr werden 50 Prozent der Reparaturkosten von Haushaltselektrogeräten – maximal 100 Euro – rückerstattet. Ausgenommen sind Kühl- und Tiefkühlgeräte. Der Kärntner Gewerbebetrieb, der die Reparatur durchführt, muss auf www.reparaturfuehrer.at/kaernten gelistet sein. Um einen nahtlosen Übergang zum Bundesbonus zu gewährleisten, sollten sich Kärntner Reparaturbetriebe auf www.reparaturbonus.at registrieren. Das ist bereits möglich“, rät Schaar.
Informationen zum Kärntner Reparaturbonus:
www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/UW-L31
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