Vogelgrippe: Für ganz Kärnten gilt Stallpflicht für Geflügel

Tritt ein Vogelgrippe-Fall in einem Betrieb auf, muss der Betrieb gänzlich geräumt und desinfiziert werden | Foto: pixabay
  • Tritt ein Vogelgrippe-Fall in einem Betrieb auf, muss der Betrieb gänzlich geräumt und desinfiziert werden
  • Foto: pixabay
  • hochgeladen von Sebastian Glabutschnig

In Europa und Österreich schreitet die Ausbreitung der Geflügelpest voran. „Die einzige effektive Maßnahme, das Geflügel zu schützen, ist die Stallpflicht, die seit heute für sämtliche Geflügelbauern und -Halter in Kärnten gilt. Es gibt keinen anderen Schutz!“, so Agrarlandesrat Christian Benger. Da in diesem Winter noch kein Fall von Vogelgrippe aufgetreten sein, sein dies in Kärnten als rein präventive Maßnahme zu sehen. Seit heute ist die Geflügelpestverordnung des Bundes in Kraft und sieht eine Stallpflicht für Hausgeflügel und andere Vögel, die als Haustiere gehalten werden vor.

Vogelgrippe-Krisenplan

Laut Benger laufe zusätzlich ein engmaschiges Monitoring. „Wir haben einen Krisenplan, der sofort in Aktion tritt, wenn ein Fall auftritt. Jetzt sollte jeder, der im Freien tätig ist und sollten auch die Geflügelbauern rund um ihre Höfe auf tote Wildvögel achten und diese bei der BH oder in der Veterinärbehörde des Landes melden“, so Benger. Wird ein toter Wildvogel in Kärnten gefunden, erfolgt eine sofortige Untersuchung und tritt bei einem bestätigten Vogelgrippe-Fall der Krisenplan in Kraft.
Tritt ein Vogelgrippe-Fall in einem Betrieb auf, muss der Betrieb gänzlich geräumt und im Anschluss desinfiziert werden. Es wird um den Betrieb eine 3-Km-Sperrzone errichtet, innerhalb dieser die Amtstierärzte jeden weiteren Betrieb mit Geflügel untersuchen. „Das ist ein Schutz, um die Ausbreitung einer Vogelgrippe zu verhindern“, so Benger. Hausgeflügel sollte keinesfalls das Wasser zu trinken bekommen, zu dem Wildvögel Zugang haben. „Unsere Geflügelbauern sind angehalten, ihre Tiere genau zu beobachten: auffällig ist, wenn die Tiere Futter oder Wasser verweigern, oder verformte Eier legen. In diesem Fall ist sofort die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zu informieren“, so Benger.

Über 2 Millionen Masthühner in Kärnten

In 133 Betrieben in Kärnten gibt es 460.000 Legehennen. 2,3 Millionen Masthühner in 125 Betrieben sowie 250.000 Mast-Puten Plätze in 28 Betrieben. Laut Benger belegen diese Zahlen, dass die Stallpflicht in Kärnten ernst genommen werden müsse. Der Wert des Tier-Bestandes eines geräumten Betriebes wird entsprechend des Tierseuchengesetzes vom Bund ersetzt. Auch die Reinigung und Desinfektionskosten werden vom Bund pbernommen. „Das ersetzt aber noch lange nicht den tatsächlichen nachhaltigen wirtschaftlichen Schaden, wenn ein Stall geräumt werden muss“, so Benger.

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.