Fischer endlich im Trockenen

- hochgeladen von Daniel Polsinger
Jahrzehntelang tobte der Rechtsstreit um die Fischerzelte: Wer in Kärnten bei Schlechtwetter angeln und sich dabei mit einem Zelt oder Angelschirm vor Regen schützen wollte, musste mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Ab Oktober tritt nun eine neue Regelung im Naturschutzgesetz in Kraft, die es den Kärntner Fischern erlaubt, einen Wetterschutz zu benutzen.
Kärnten gilt zurecht als Fischerparadies: Die Auswahl an Gewässern ist groß, der Artenreichtum beeindruckend und die Fische wachsen zu kapitalen Stückgrößen heran. Doch in den letzten Jahrezehnten lag ein Schatten auf dem Paradies: Denn wer sich eine Tages-, Woche-, Monats- oder gar Jahreskarte für ein Gewässer kaufte, hat damit zwar das Recht, genauso lange zu angeln, wie es in der Lizenz steht. Doch in der Praxis war das leider nicht möglich: Das Naturschutzgesetz verbot das Aufstellen eines Wetterschutzes. Den Fischern wurden unter dem Deckmantel des Naturschutzes immer wieder empfindlich hohe Geldstrafen aufgebrummt.
Gesetzesnovelle
Doch damit ist nun Schluss: Ab Oktober tritt ein neuer Gesetzespassus in Kraft, der es den Kärntner Anglern erlaubt, einen Wetterschutz aufzustellen. „Mit der Novellierung des Naturschutzgesetzes ist eine praktikable Lösung für die umstrittenen Fischerzelte jetzt in greifbare Nähe gerückt“, betonte Landeshauptmann Peter Kaiser bei einem Lokalaugenschein am Ratzteich in Ferlach. In der Gesetzesnovelle wird nämlich ausdrücklich verankert, dass die Fischer einen bedarfsgerechten Schutz vor Regen, Wind und Sonne im Uferbereich nutzen dürfen.
Große Initiative
Dieser Gesetzesänderung ging ein jahrzehntelanger Streit voraus, der im Vorjahr in einer Initative der Kärntner Landesfischereivereinigung und zahlreichen Unterstützern sowie einer Unterschriftenaktion mit tausenden Unterschriften mündete.
Campieren bleibt verboten
Wichtig: Das wilde Campieren und Zelten bleibt in Kärnten weiterhin verboten. Erlaubt ist lediglich das Aufstellen eines Wetterschutzes im Zuge der Angelfischerei, zum Beispiel eines so genannten Brollys (Anglerschirm), der über keine Bodenplane und keine geschlossene Front verfügen darf (ausgenommen: Insektennetz).
Lokalaugenschein
Bei einem Lokalaugenschein am Ratzteich in Ferlach wurden LH Peter Kaiser und LAbg. Herwig Seiser vom Obmann der Kärntner Landesfischereivereinigung Eduard Blatnik, Mitinitiatior Daniel Polsinger und Fischertreff Falle-Mitarbeiter Manuel Kutej verschiedene Brollytypen und ihre typische Verwendung demonstriert – stilecht bei Regenschauer. „Wir lassen die Kärntner Fischer nicht im Regen stehen. Die neue Regelung sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit – und nach Inkrafttreten sind Wind und Wetter bei einem Angelausflug kein Problem mehr“, sagt SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser.
Weiteres Vorgehen
Der Gesetzesbeschluss des Kärntner Landtages wurde bereits dem Bundeskanzleramt zur verfassungsgemäßen Zustimmung übermittelt, die Frist läuft bis 25.9.2017. Nach der Zustimmung durch das Bundeskanzleramt erfolgt die Kundmachung durch das Land Kärnten. Am Folgetag tritt das Gesetz in Kraft.
Fischen wird in Kärnten künftig auch bei Schlechtwetter möglich sein
Wetterschutzvorrichtungen wie das abgebildete Brolly werden ab Oktober im Zuge des Fischfangs erlaubt sein, sofern sie vorne offen sind und keinen Boden haben
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