Gewerbe und Handwerk
Auch im Lockdown für die Kunden geöffnet

- Der Großteil der Gewerbe- und Handwerksbetriebe darf auch während des Lockdowns arbeiten – hier gibt es einen Überblick.
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- hochgeladen von Julia Dellafior
Viele Kärntner Gewerbe- und Handwerksbetriebe dürfen auch im Lockdown arbeiten. Viele Kunden nehmen aber an, dass die Betriebe geschlossen haben, was zu enormen Umsatzeinbrüchen geführt hat. Die Sparte will die Öffentlichkeit verstärkt über die geöffneten Betriebe informieren.
KÄRNTEN. Während körpernahe Dienstleister – wie Friseure, Masseure oder Fußpfleger – noch bis voraussichtlich 24. Jänner geschlossen bleiben, gilt das nicht für andere Bereiche des Gewerbes und Handwerks. Zulässig sind alle nicht-körpernahen Dienstleistungen, wie beispielsweise jene der Kfz-Werkstätten, Putzereien, Berufsfotografen, Kleidermacher oder des Lebensmittelgewerbes. Auch die Montage bei Kunden und das Arbeiten auf Baustellen ist ebenfalls in vielen Bereichen erlaubt. Viele Kunden wissen das aber nicht, was zu hohen Umsatzeinbußen führt. „Das bedeutet: Der Großteil der über 16.000 Gewerbe- und Handwerksbetriebe ist vom Lockdown nicht direkt betroffen“, betont Klaus Kronlechner, Obmann der WK-Sparte Gewerbe und Handwerk.
Im Überblick
Folgende Betriebe haben auch während des Lockdowns geöffnet:
- Berufsfotografen
- Lebensmittelgewerbe: Bäcker, Fleischer, Konditoren und Müller
- Gärtner und Floristen: Die Betriebe haben derzeit auf Zustellung und Abholung umgestellt. Viele haben auf Online-Verkauf umgestellt oder nehmen telefonische Bestellungen entgegen.
- Persönliche Dienstleister, die beispielsweise in den Bereichen Astrologie, tierbezogene Dienstleistung, Humanenergetik oder Partnervermittlung tätig sind, bieten derzeit vor allem Online- und Videotelefonie-Beratungen an.
- Alle Branchen des Bekleidungsgewerbes wie Kleidermacher oder Änderungsschneider sind ebenfalls als nicht-körpernahe Dienstleister eingestuft und haben geöffnet. Es findet aber kein Verkauf von Waren im Geschäft statt.
- Lebens- und Sozialberater führen auch im Lockdown Beratungen durch.
- Optiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Schuhmacher sowie Zahntechniker
- Film- und Musikwirtschaft
- Chemisches Gewerbe sowie Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
- Betriebe im Bereich des Kunsthandwerks dürfen produzieren aber nicht verkaufen.
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