Brandschutz
Kärntens Rauchfangkehrer sorgen für ein sicheres Zuhause

Feuerbeschau macht Sinn, bringt Sicherheitsgewinn: stv. Innungsmeister Bernhard Gritsch, WK-Innungsmeister Michael Verderber und Dietmar Schreier vom Landesfeuerwehrverband  | Foto: WKK/Studiohorst
  • Feuerbeschau macht Sinn, bringt Sicherheitsgewinn: stv. Innungsmeister Bernhard Gritsch, WK-Innungsmeister Michael Verderber und Dietmar Schreier vom Landesfeuerwehrverband
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Im vergangenen Jahr konnten durch engmaschige Brandschutzkontrollen der Rauchfangkehrerbetriebe in Kärnten viele Kaminbrände verhindert werden. Insgesamt sind in den letzten Jahren die Brandschäden dadurch deutlich gesunken. 

KÄRNTEN. Brennbare Russbeläge in Kaminen – auch als „Verpechungen" bezeichnet – sind eine häufige Ursache von Kaminbränden. Laut Michael Verderber, Landesinnungsmeister der Kärntner Rauchfangkehrer, passierten im Vorjahr dadurch rund 100 Kaminbrände kärntenweit. Ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen durch die 40 Kärntner Rauchfangkehrerbetriebe, hätten es noch viel mehr sein können. Insgesamt wurden in Kärnten rund 800 Kamine von den brennbaren Russbelägen befreit. 

Die Hauptursachen für Verpechungen

  • Die Verwendung von zu feuchten biogenen Brennstoffen. Holz muss beispielsweise zwei Jahre unter trockenen, gut belüfteten Verhältnissen sowie in der richtigen Stückgröße gelagert werden – bis es einen Feuchtigkeitsgehalt von etwa zehn bis fünfzehn Prozent hat.
  • Die Verbrennung unter Verbrennungsluftmangel. Dies kann beispielsweise passieren, wenn die Verbrennungsluftzufuhr zu früh unterbunden wird oder die Feuerstätte in Räumen ohne ausreichende Luftzufuhr aufgestellt wurden.
  • Die Verwendung ungeeigneter Feuerstätten oder Verbindungsstücke sowie die Verwendung von falsch dimensionierten Abgasanlagen.
  • Durch den Betrieb nicht ordentlich gereinigter Feuerstätten und Verbindungsstücken kommt es zu Querschnittsvermengungen und schließlich auch zu nicht ausreichender Verbrennungsluftzufuhr.

Zahlreiche Mängel entdeckt

Im Jahr 2019 entdeckten Kärntens Rauchfangkehrer zahlreiche Mängel. Die häufigsten drei waren: Mängel nach dem Kärntner Heizungsanlagengesetz, Mangelhafte Brandschutzmaßnahmen und bauliche Mängel. Insgesamt konnten im Zuge von Überwachungs- und Kontrollaktivitäten 27.645 Mängel bei 39.000 Überprüfungen festgestellt werden. „Kärnten ist das einzige Bundesland, das engmaschige Brandschutzkontrollen durch die Feuerbeschau vorsieht. Und der positive Effekt ist klar zu erkennen: Die Brandschäden sind durch die Behebung der aufgezeigten Mängel in den letzten Jahren deutlich gesunken. Das zeigt, wie wichtig die Arbeit des Rauchfangkehrers sowie die Einhaltung von regelmäßigen Kontrollen ist", betont Verderber.

Rauchwarnmelder können Leben retten

Ein weiterer Grund für die geringe Anzahl an Feuerwehreinsätzen ist die gute Zusammenarbeit von Rauchfangkehrern und der Feuerwehr. „Wir besprechen gemeinsam die Probleme der Konsumenten und suchen nach praktikablen Lösungen. So können wir im Vorfeld viele Gefahrenherde beseitigen“, erklärte Dietmar Schreier, Leiter der Abteilung Feuerpolizei und Brandverhütung des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes. Weiters weißt er darauf hin, dass laut der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung Rauchwarnmelder seit 2013 verpflichtend in allen Wohnräumen installiert werden müssen. Denn Rauchwarnmelder sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern retten Leben“, so Schreier.

Die wichtigsten Infos im Überblick:

  • Seit 2013 sind Rauchwarnmelder in Ein- und Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Ferienwohnungen, Villen und sonstigen abgeschlossenen Einheiten für Wohnzwecke anzubringen.
  • Laut Gesetz müssen diese nur innerhalb von Wohnungen und hier nur in den Aufenthaltsräumen sowie entlang der Fluchtwege (Gänge, Vorräume) installiert werden.
  • Als Aufenthaltsräume gelten Räume, in denen sich Personen längere Zeit aufhalten, das sind insbesondere Schlaf- und Wohnräume. Abstellräume und Sanitärräume zählen nicht dazu.
  • Obwohl die Küche als Aufenthaltsraum gilt, wurde diese vom Gesetzgeber aufgrund der vorhersehbaren, hohen Wahrscheinlichkeit von Fehlauslösungen durch Kochtätigkeiten vom Installationsumfang ausgenommen. Steht die Küche in offener Verbindung mit dem Wohnraum, ist der Rauchwarnmelder möglichst weit entfernt von der Kochstelle im Wohnbereich zu installieren.
  • In Stiegenhäusern von Mehrparteienhäusern besteht keine Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern.

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