Erweitertes Angebot in Kärnten
Kelag führt neue flexible Preismodelle ein

Alexander Jordan, Leiter Vertrieb bei der Kelag. | Foto: Kelag
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Ab dem Jahr 2025 bietet die Kelag ihren Stromkunden ein erweitertes Angebot an Tarifmodellen an. "Diese Änderungen sorgen für mehr Auswahl unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse unserer Kunden und bieten die Möglichkeit, aktiv am Energiemarkt teilzunehmen und den Strombedarf noch bewusster und im Idealfall kosteneffizienter zu gestalten", heißt es.

KÄRNTEN. "Durch dynamische Stromtarife können Haushalte an den Preisentwicklungen am Energiemarkt teilhaben. Durch den gezielten Einsatz von Wärmepumpen, Elektroautos oder Batteriespeichern kann der Eigenbedarf von Photovoltaikanlagen optimiert werden", erläutert Alexander Jordan, Leiter Vertrieb bei der Kelag.

"Kelag Strom Pro"

Mit 1. März 2025 führt die Kelag erstmalig den flexiblen Stromtarif "Kelag Strom Pro" für Kunden ein, die sowohl über die Bereitschaft als auch die technologischen Voraussetzungen verfügen, aktiv am Geschehen auf den Energiemärkten teilzunehmen. Der Tarif bietet die Möglichkeit, den eigenen Stromverbrauch flexibel an die stündlich schwankenden Preise der Strombörse EPEX SPOT AT anzupassen. Die Preisberechnung erfolgt auf Basis der jeweiligen Stundenpreise der Börse in Kombination mit den Viertelstundenwerten der installierten Smart Meter, zuzüglich einer Abwicklungsgebühr.

Angebot für Kärntner

"Kelag Strom Pro" wird für Kunden empfohlen, die bereit sind, sich laufend mit den Entwicklungen des Strommarktes auseinanderzusetzen und den Energiebedarf relevanter Stromverbraucher gezielt in kostengünstige Stunden zu verlagern. Der Vertragsabschluss erfolgt online, die gesamte Kommunikation wird rein digital abgewickelt, was eine zentrale Voraussetzung für diesen Tarif darstellt. Das Angebot steht vorerst Kunden in Kärnten im Netzgebiet der Kärnten Netz zur Verfügung. Dies wird durch den erfolgreichen Abschluss der flächendeckenden Umstellung auf moderne Smart Meter ermöglicht.

Staffelpreismodell für gewerbliche Betriebe

Ab dem 1. April 2025 bietet die Kelag Kunden aus Gewerbe und Landwirtschaft mit erhöhtem Strombedarf als Ergänzung zu den attraktiven Vorteilstarifen einen neuen Staffeltarif an. Ab einem Verbrauch von 10.001 Kilowattstunden wird ein reduzierter Tarif von 10,90 Cent netto pro Kilowattstunde angeboten. Bis zu 10.000 Kilowattstunden sind es 13,90 Cent netto pro Kilowattstunde analog dem Tarif "Kelag Strom Vorteil 2024". Ein Abschluss für Neu- und Bestandskund:innen ist ab dem 1. April 2025 mit 12-monatiger Bindung und Preisgarantie bis 31. März 2026 möglich.

Verlängerung Preisgarantie

Bereits seit dem 1. April 2024 bietet die Kelag in Kärnten für Neu- und Bestandskunden die Tarife "Kelag Strom Vorteil 2024" und "Kelag Wärmepumpe Vorteil 2024" mit Preisgarantie bis 31. März 2025 an. Die Mehrheit der Kärntner Kund:innen nimmt diese attraktiven Tarife seither in Anspruch. Der Tarif "Kelag Strom Vorteil 2024" beträgt 13,90 Cent pro Kilowattstunde exkl. USt (16,68 Cent pro Kilowattstunde inkl. USt). Der Tarif "Kelag Wärmepumpe Vorteil 2024" für Kund:innen mit Wärmepumpe oder Elektroheizung beträgt ab 3.501 Kilowattstunden 10,90 Cent pro Kilowattstunde exkl. USt (13,08 Cent pro Kilowattstunde inkl. USt). Die Kelag verlängert bei diesen Tarifen die bereits bestehende Preisgarantie bis 31. Dezember 2025, weiterhin ohne Bindung und mit flexibler Wechselmöglichkeit, ohne dass hierzu ein Handeln der Kund:innen erforderlich ist.

Aktion für einkommensschwache Haushalte

Die Kelag führt mit 1. April 2025 in Ergänzung zur bestehenden Kelag-Sozialsäule einen vorerst zeitlich bis 31. März 2026 garantierten Tarif für einkommensschwache Haushalte ein. Anspruchsberechtigt sind Kunden, die von der Haushaltsabgabe (ehemals GIS-Gebühr) befreit sind. Diese werden durch einen vergünstigten Tarif von 10 Cent netto pro Kilowattstunde entlastet. "Damit setzt die Kelag ein weiteres Zeichen für soziale Verantwortung und unterstützt einkommensschwache Haushalte", sagt Alexander Jordan, Leiter Vertrieb bei der Kelag. Der Tarif kann ab 1. April direkt bei der Kelag in Anspruch genommen werden. Als Nachweis dient die Befreiung der Haushaltsabgabe.

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