Steuern
Noch heuer den Steuerausgleich machen!

Den Steuerausgleich für 2014 kann man noch bis 31. Dezember erledigen. | Foto: Pixabay/stevepb

Bis 31. Dezember hat man noch Zeit, die Arbeitnehmerveranlagung für 2014 zu machen. Nicht vergessen!

KÄRNTEN. Den Steuerausgleich erledigen – für viele eine lästige Aufgabe. Doch warum dem Fiskus Geld schenken? Bis 31. Dezember ist noch Zeit, den Steuerausgleich via Formular oder online zu machen. Es ist die letzte Chance für das Jahr 2014, denn er kann rückwirkend für fünf Jahre nachgereicht werden. 

Wer profitiert vom Steuerausgleich?

Vorteile genießen vor allem Alleinverdiener bzw. Alleinerzieher, Eltern mit Kindern in pädagogischer Betreuung, Lehrlinge, Pendler sowie Berufstätige, die während des Jahres den Dienstgeber gewechselt haben, nicht ganzjährig beschäftigt waren oder zwischen Voll- und Teilzeit gewechselt haben. 
Belege sind übrigens nicht beizulegen, müssen aber sieben Jahre lang aufbewahrt werden. 

Es zahlt sich immer aus

Der Steuerexperte der Arbeiterkammer (AK) Kärnten Joachim Rinösl rät vor allem jenen, den Steuerausgleich zu machen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen. "Sie können die sogenannte Negativsteuer zurückholen. Denn die antragslose Arbeitnehmerveranlagung gilt erst ab dem Jahr 2016."
Fast immer sei ein Steuerguthaben drin. 

Wer Hilfe beim Steuerausgleich benötigt, kann sich an die AK-Experten wenden:

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