AK Kärnten
Sittenwidriger Kettenarbeitsvertrag wurde aufgedeckt

Andreas Gaggl | Foto: KK/AK Helge Bauer
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Das Arbeitsverhältnis eines Oberkärntner Arbeitnehmers wurde nach Auslaufen nach mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverhältnissen nach drei Jahren fristwidrig zur Auflösung gebracht. Die AK-Rechtsxperten legten Klage ein.

KÄRNTEN. Ein Dienstnehmer wurde in einem Oberkärntner Unternehmen im Zeitraum von September 2015 bis Dezember 2018 als Karenzvertretung angestellt. Was mit einem befristeten Dienstvertrag begann wurde auch bis Ende Dezember 2018 weitere zwei Mal – befristet – fortgeführt. Mit dem Auslaufen des Vertrages der letzten Befristung löste der Dienstgeber das Arbeitsverhältnis auf. 

Hilfe von Arbeitsrechtsexperten

Der Betroffene wandte sich umgehend an die Arbeitsrechtsexperten in Spittal an der Drau und diese erkannten sofort: Die Auflösung des Arbeitsvertrages war rechtsunwirksam, da aufeinander folgende befristete Arbeitsverhältnisse augenscheinlich einen unerlaubten Kettenarbeitsvertrag darstellen“, so AK-Bezirksstellenleiter in Spittal an der Drau, Andreas Gaggl. „Nur mit besonderen sachlichen Rechtfertigungsgründen könnte der Arbeitgeber solche befristeten Arbeitsverhältnisse als Mittel zum Zweck einsetzen“, so Gaggl.

Klage brachte 6.500 Euro

Bei unzulässigen Kettenbefristungen stehen dem Dienstnehmer jene Ansprüche zu, die er bei einem unbefristeten Dienstverhältnis hätte. Das Unternehmen wurde aufgefordert die entsprechende Kündigungsentschädigung zu leisten. Nachdem der Dienstgeber nicht dieselbe Rechtsansicht wie die AK teilte, wurde Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht. Für den betroffenen Dienstnehmer konnte so ein Betrag von 6.500 Euro brutto erstritten werden.

Andreas Gaggl | Foto: KK/AK Helge Bauer
Günther Goach | Foto: KK/AK Jost & Bayer

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