150 Einsatzkräfte üben heute (14.5.2014) im A9 Wartberg-Tunnel den Ernstfall
Tunnelsperre von 19 bis 23 Uhr, Umleitung über B 138
WARTBERG. Drei Pkw kollidieren im Tunnel Wartberg an der A 9 Pyhrnautobahn, im Rückstau passiert plötzlich noch ein Auffahrunfall mit einem Reisebus und weiteren zahlreichen Verletzten. Binnen Sekunden ist das Chaos perfekt: Rund 20 verwirrte Personen laufen schreiend durch den Tunnel, durch heftige Rauchentwicklung ist die Sicht gleich Null. Über die nächste Notrufnische wird die ASFINAG-Verkehrsmanagement-Zentrale in Wels alarmiert. Jetzt sind die Einsatzkräfte unterwegs, es geht Schlag auf Schlag und jede Minute zählt…
Zum Glück ist dieses Schreckensszenario heute Abend (14. Mai 2014) auf der Pyhrnautobahn nur eine Übung. Aber die ist mit Rauchnebelmaschine und vielen auf „schwerverletzt“ geschminkten Übungsteilnehmern absolut realistisch inszeniert. Ziel ist es zu prüfen, wie gut Alarmierungskette, Funk, Sicherheitstechnik und Zusammenarbeit unter schwierigsten Bedingungen funktionieren – und wieviel Zeit die einzelnen Organisationen brauchen, um vor Ort zu helfen.
Um Punkt 19 Uhr geht es los, die ASFINAG schaltet den Tunnel auf „Rot“ und hält den Verkehr an. Feuerwehren aus zehn umliegenden Gemeinden, Polizei und Rotes Kreuz rücken an. Hauptsächlich sind es Freiwillige, die mit „Feuereifer“ bei der Sache sind und sehr viel Zeit und Energie in die Vorbereitung der Übung stecken!
Wartbergtunnel am 14. Mai zwischen 19 und bis 23 Uhr gesperrt
Nach Räumung und Reinigung der „Unfallstelle“ wird der Tunnel so rasch wie möglich wieder für den Verkehr geöffnet. – nach einer Kontrollfahrt durch Polizei und ASFINAG Streckendienst spätestens um 23 Uhr. Während der Übung wird der Verkehr zwischen den Anschlussstellen Inzersdorf und Ried im Traunkreis von 19 bis 23 Uhr über die B 138 umgeleitet.
Großübungen sind per Gesetz vorgeschrieben
Übungen dieser Art sind nicht nur sinnvoll, weil es im Fall des Falles lebensrettend sein kann, dass Einsatzorganisationen aufeinander eingespielt sind und auch die Einrichtungen in der Tunnelanlage – etwa Löschwasseranschlüsse – kennen. Sie sind auch per Gesetz vorgeschrieben: Laut Straßentunnel-Sicherheitsgesetz müssen in Tunnelanlagen mit einer Länge über 500 Metern alle vier Jahre Übungen in entsprechender Größenordnung durchgeführt werden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.