Bessere Bedingungen für Pendler

Helmut Hechwarter | Foto: ÖVP

BEZIRK. Für rund 8600 Aus- und 5600 Einpendler folgen auf die Verbesserungen durch den Pendler-Euro 2013 für nächstes Jahr weitere spürbare Besserungen. Ab 2014 gelten verbesserte Zumutbarkeitsbestimmungen zur Ermittlung der kleinen und der großen Pendlerpauschale. Tausende Pendler erhalten somit erstmals eine Pendlerpauschale bzw. mehr Geld als bisher. Ob jemand die kleine oder die große Pendlerpauschale bekommt, hängt nämlich davon ab, ob öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind oder nicht und ob bestimmte Wegzeiten überschritten werden oder nicht. Für mehr Klarheit sorgt der neue einheitliche Pendlerrechner.

„Diese Wegzeiten werden ab 2014 spürbar verkürzt, womit man leichter in den Genuss der großen Pendlerpauschale kommt. Das bedeutet für viele Pendler mehr Geld. Bei Arbeitswegen unter 20 km über 100 Euro netto mehr, bei Arbeitswegen bis 40 km verdoppeln sich die Ansprüche und bei über 60 km Wegstrecke beträgt der Vorteil sogar bis zu 800 Euro netto im Jahr“, informiert ÖAAB-Bezirksobmann Helmut Hechwarter.

„Mit dem neuen Pendlerrechner lassen sich zudem die genaue Entfernung des Arbeitsplatzes, die möglichen Verkehrsverbindungen und Wegzeiten mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, sowie alle daraus resultierenden Ansprüche ermitteln. Das Ergebnis der Abfrage ist für Behörden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend. Damit finden auch viele bisherigen Streitigkeiten oder Unklarheiten in der Auslegung der Kriterien ein Ende“, so der Bezirksobmann des ÖVP-Arbeitnehmerbundes.

Zumutbarkeitsbestimmungen ab 2014:

Definition Wegzeit:
Als Wegzeit gilt die gesamte Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Eintreffen am Arbeitsplatz (bei Gleitzeit) bzw. bis zum Beginn der bezahlten Arbeitszeit (bei fixen Dienstzeiten).

Wegzeit: unter 60 Minuten
Erreicht man den Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln in weniger als einer Stunde sind diese zumutbar und man erhält die kleine Pendlerpauschale. (Bisher waren öffentliche Verkehrsmittel bis 90 Minuten Wegzeit unabhängig von der Länge des Arbeitsweges zumutbar)

Wegzeit: 60 bis 120 Minuten
Bei über einer Stunde Wegzeit erhöht sich die Zumutbarkeit pro Kilometer Arbeitsweg um eine Minute! Das bedeutet bei 10 km Arbeitsweg sind künftig 60 Minuten + 10 Minuten Wegzeit zumutbar, bisher waren es 90 Minuten.
Die alte, komplizierte Regelung, dass jemand bei über 90 Minuten Wegzeit die große Pendlerpauschale erhält, wenn man mit dem PKW den Arbeitsweg drei Mal schneller bewältigt als mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wird 2014 aufgelassen.

Wegzeit: über 120 Minuten
Ab zwei Stunden Wegzeit (bisher 2,5 Stunden) sind öffentliche Verkehrsmittel generell unzumutbar. Pendler erhalten in diesem Fall die große Pendlerpauschale.

Die Erfolge des ÖAAB:

Einführung eines kilometergenauen Pendler-Euro, als Förderung zusätzlich zur Pendlerpauschale
Zwei Euro pro Kilometer Arbeitsweg (einfache Wegstrecke vom Wohn- zum Arbeitsort) gibt es seit 2013 zusätzlich zur Pendlerpauschale. Dieser Fixbetrag gebührt allen Bezieher/innen der großen und kleinen Pauschale in gleicher Höhe.

Verdoppelte Förderung für 160.000 Kleinverdiener

Bisher erhielten all jene Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuer zahlen und damit nicht pauschalberechtigt waren (rund 160.000 Personen) bis zu 141 Euro als Negativsteuer (also Direktförderung). Jetzt erhalten Pendler ohne Pauschal-Anspruch bis zu 290 Euro Pendlerzuschlag. Das bedeutet um fast 150 Euro mehr Förderung pro Jahr.

Neu: Wochen- und Teilzeitpendler anspruchsberechtigt

» Wer 1x die Woche pendelt, bekommt ein Drittel der Pauschale.
» Wer 2x die Woche pendelt, bekommt zwei Drittel der Pauschale.
» Wer 3x die Woche pendelt, bekommt die volle Pauschale.
Bisher galt: Wer weniger als 11x im Monat zu seiner Arbeitsstätte pendelte, hatte keinen Anspruch auf Pendlerpauschale.

Jobticket-Angebot für alle

Damit können Unternehmen die Fahrkosten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen und diese als Betriebsausgabe geltend machen; in der Höhe einer Jahresfahrkarte eines öffentlichen Verkehrsmittels. Diese Fahrtickets sind von Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit. Bisher war das Jobticket nur für Bezieherinnen und Bezieher der kleinen Pendlerpauschale (ab 20 km) vorgesehen.

Sollten sich Arbeitnehmer anteilsmäßig an den Kosten des Job-Tickets beteiligen müssen, so sind die tatsächlichen Ausgaben als Werbungskosten bzw. bei der Pendlerpauschale steuerlich zu berücksichtigen.

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