Mordprozess Grünburg
Lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten

Lebenslange Haft für den Angeklagten. Der Mann legte  Berufung ein. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. | Foto: Klaus Mader
  • Lebenslange Haft für den Angeklagten. Der Mann legte Berufung ein. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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Heute fand der Prozess gegen jenen 38-Jährigen statt, der Anfang März 2023 seinen Ex-Schwager in Grünburg erschossen haben soll. Die BezirksRundSchau berichtete.

STEYR. Mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Steyr vom 25. Juli 2023 wird dem Angeklagten das Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB zur Last gelegt. So soll er am 5. März in Grünburg seinen Ex-Schwager durch Abgabe von zwei Schüssen aus seiner legal besessenen Faustfeuerwaffe gegen den Brustkorb getötet haben, wodurch dieser in der Folge durch Einblutung nach innen bei zweifachem Brustkorbsteckschuss verstarb.
Am Mittwoch fällte das Geschworenengericht beim Landesgericht Steyr gegen 17.20 Uhr das Urteil. Die Geschworenen erkannten den Niederösterreicher mit 8 zu 0 Stimmen des Verbrechens des Mordes schuldig. Das Geschworenengericht verhängte über den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Strafrahmen betrug im gegenständlichen Verfahren zehn bis 20 Jahre oder eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Angeklagter legt Berufung ein

Mildernd wertete das Gericht die bisherige Unbescholtenheit sowie die geringgradige Verminderung der Zurechnungsfähigkeit des Verurteilten und in geringem Ausmaß die letztliche Verantwortungsübernahme durch den Verurteilten; erschwerend die Verwendung einer Waffe, das Vorgehen bei der Tat und das Nachtatverhalten des Verurteilten.
Das Gericht sprach auch privatbeteiligten Familienmitgliedern Trauerschmerzengeld zu.
Der Angeklagte, vertreten durch seinen Verteidiger Hans-Jürgen Riedl, Rechtsanwalt in Haag, meldete unmittelbar nach der Verhandlung das Rechtsmittel der Strafberufung an, der öffentliche Ankläger erklärte Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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