Mehr Ausgleichszulage für Bauernpensionisten

Josef Striegl, Direktor der Sozialversicherungsanstalt der Bauern. | Foto: SVB
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(sta). Eine spürbare Verbesserung gibt es seit 2017 für viele Bezieher von besonders niedrigen Bauern-Pensionen, die mindestens 360 Beitragsmonate in ihrem Berufsleben erworben haben.
Für einen alleinstehenden Pensionsbezieher beträgt derzeit dieser Ausgleichszulagenrichtsatz 889 Euro, für ein Ehepaar im gemeinsamen Haushalt 1.334 Euro. "Der Einzelrichtsatz erhöht sich auf 1000 Euro. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das in der Praxis eine Erhöhung um beachtliche 15 Prozent des Nettoanspruchs. Allein im Bezirk Kirchdorf sind über 100 Bauernpensionen von dieser Maßnahme betroffen", sagt Josef Striegl, Direktor der Sozialversicherungsanstalt der Bauern. Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb übergeben oder verpachtet, werden für die Berechnung der Ausgleichszulage nicht die tatsächlich erzielten Einkünfte, wie das Ausgedinge oder der Pachtzins, sondern ein Pauschalbetrag, das sogenannte „fiktive Ausgedinge“, angerechnet. Für Pensionisten, die schon bisher eine Ausgleichszulage bekommen haben und auf die nun der erhöhte Einzelrichtsatz anzuwenden ist, wurden die erhöhten Ausgleichszulagenansprüche bereits automatisch angewiesen.

Antrag ausfüllen

Aufgrund der außerordentlichen Richtsatzerhöhung entstehen auch neue (erstmalige) Ausgleichszulagenansprüche. In diesen Fällen ist eine gesonderte Antragstellung samt Einkommensmeldung notwendig, da sämtliche Nettoeinkünfte bei der Berechnung der Ausgleichszulage berücksichtigt werden müssen. Die betroffenen Personen wurden bereits schriftlich kontaktiert. Es ist wichtig, dass der übermittelte Antrag rasch ausgefüllt an die SVB retourniert wird.

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