ÖAAB-Forderung „Bildungsteilzeit“ im Ministerrat beschlossen

Von links: ÖAAB-Bezirksobmann Helmut Hechwarter, Nußbachs ÖAAB-Ortsobfrau Cornelia Pöttinger und ÖAAB-Bezirksobmann-Stellvertreter Josef Stummer | Foto: OÖVP
  • Von links: ÖAAB-Bezirksobmann Helmut Hechwarter, Nußbachs ÖAAB-Ortsobfrau Cornelia Pöttinger und ÖAAB-Bezirksobmann-Stellvertreter Josef Stummer
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BEZIRK (sta). Eine weitere wichtige Forderung des ÖVP-Arbeitnehmerbundes ÖAAB die Österreichische Bundesregierung im Ministerrat „Bildungsteilzeit“ Ende Jänner beschlossen. „Durch die Bildungsteilzeit wir es künftig möglich sein, sich bei aufrechtem Dienstverhältnis weiterzubilden. Damit wird Berufstätigen ein leichterer Zugang zur Weiterbildung ermöglicht. Ein Meilenstein für alle Arbeitnehmer", so ÖAAB-Bezirksobmann Helmut Hechwarter.

Konkret bedeutet Bildungsteilzeit eine Reduzierung der Arbeitszeit entweder um 25 oder um 50 Prozent der Normalarbeitszeit. In Form einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Dauer, Ausmaß und Lage der Arbeitszeit werden die Details fixiert. Die Mindestdauer beträgt vier Monate, die Höchstdauer zwei Jahre. Nach Genehmigung durch das AMS erhält man für die Dauer der Bildungsmaßnahme ein Weiterbildungsgeld. Um in Bildungsteilzeit zu gehen, muss das Arbeitsverhältnis mindestens schon sechs Monate angedauert haben.

Das Teilzeitweiterbildungsgeld beträgt bei Reduktion der Arbeitszeit um die Hälfte der Normalarbeitszeit monatlich 456 Euro, bei Reduktion der Arbeitszeit um ein Viertel monatlich 228 Euro. Mit dieser Maßnahme sollen vor allem gering qualifizierte Personen für Weiterbildungsmaßnahmen gewonnen werden. Ein Wechsel zwischen Bildungsteilzeit und Bildungskarenz, bei der man vorübergehend ganz aus dem Beruf aussteigt, ist möglich.

„Mit der Bildungsteilzeit wird ein Modell geschaffen, mit dem auch während der Wei-terbildung ein Auskommen mit dem Einkommen und lebensbegleitendes Lernen zu fairen Bedingungen möglich sind“, so der ÖAAB-Bezirksobmann. Die neue Regelung wird Ende Februar im Nationalrat beschlossen und soll mit Juli 2013 in Kraft treten.

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