Wirt am Wort: Im Dschungel der Behörden

Siegfried Pramhas, Thomas Scholl, Markus Hoffinger, Eva Mair, Christoph Henökl, Franz Rettenbacher (v.li.) | Foto: WKOÖ
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BEZIRK (wey). Über 95 Prozent der Gastrounternehmen im Bezirk sind klassische Familienbetriebe. Häufig sind gleich mehrere Generationen im Betrieb beschäftigt; Oma und Bruder springen auch einmal ein, wenn Not am Mann ist. Diese "familienhafte Mitarbeit" erhitzt allerdings die Gemüter - zuletzt auf dem "Wirtetag" des Bezirks. Von Rechts wegen darf nämlich nur der Ehepartner mithelfen, ohne angemeldet zu werden. Alle anderen Familienmitglieder, ob Schwager oder Tante, müssen angemeldet werden - auch wenn sie nur ein paar Stunden aushelfen. Gleiches gilt für Jugendliche, die im Betrieb schnuppern wollen. Auch sie müssen für diese Zeit angemeldet werden.

„Der Aufwand in der Praxis ist für viele nicht mehr einsehbar“, sagt Bezirkswirtesprecher Franz Rettenbacher. „Wir wissen, dass der Personalmangel und die vielen Verordnungen oft Gründe sind, beispielsweise Betriebe nicht zu übernehmen“, sagt WKO-Obmann Klaus Aitzetmüller.

Vom Tabakgesetz bis zu den Hygienevorschriften: Die Liste an Auflagen ist lang. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Anzahl der Gastronomiebetriebe leicht rückläufig ist. Peter Weldy, Leiter der Finanzpolizei in OÖ und Salzburg, hat nur bedingt Verständnis: "Es ist üblich, dass man als Familie zusammenhilft, daher schauen wir da sehr kulant drüber. Trotzdem versuchen manche Wirte immer wieder, sämtliche Verwandten mit einzubeziehen. Es ist auch schwer zu glauben, dass alle, die im Betrieb arbeiten, immer nur zum Schnuppern da sind."

Kein Kavaliersdelikt
Auf die leichte Schulter sollte man die Meldepflicht jedenfalls nicht nehmen. Bei Ab­gaben­schul­den drohen der Besuch des Exekutors und auch jener der Finanzpolizei. Diese filzt nicht nur alle Beschäftigten und die Aufzeichnungen, sondern konfisziert, wenn´s sein muss, auch das Auto und andere Wertsachen.

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