Arbeitsmarkt
Wirtin aus Kremsmünster versteht die Welt nicht mehr
Junge Gastronomin aus dem Stiftsort Kremsmünster äußert ihren Unmut über Arbeitsbeschränkungen mit einem Facebook-Posting. Ihrer bosnischen Mitarbeiterin droht die Abschiebung.
KREMSMÜNSTER. Seit sechs Jahren führt Stefanie Postl das Gasthaus Hüthmayr, einen renommierten Gastronomiebetrieb mit Hausmannskost, in Kremsmünster. Seit November des Vorjahres hat sie eine bosnische Mitarbeiterin (28), die in der Küche tätig ist. "Mitte September 2023 kam sie mit ihrer Cousine in mein Lokal und fragte, ob es eine Arbeitsstelle in der Küche oder auch im Service gäbe. Sie konnte damals noch keine zwei Wörter Deutsch. Weil ich sowieso jemanden in der Küche suchte und sie mir sehr sympathisch war, legte ich mich ins Zeug und holte Infos beim AMS ein. Die Betreuerin sagte mir, dass es schon möglich sei, sie einzustellen, jedoch dürfe keine arbeitslose Person in der Umgebung, die für diese ausgeschriebene Stelle befähigt wäre, bei mir arbeiten wollen."
Die Abschiebung droht
Nach dem Gespräch mit der AMS-Betreuerin bekam die Gastronomin eine Liste mit 25 Personen, sowohl aus Österreich als auch aus dem Ausland. "Unglaublich, aber gemeldet hat sich in Folge niemand", so Postl. Ihre Küchenhilfe, die in der Zwischenzeit die A1-Deutschprüfung in kürzester Zeit mit Auszeichnung absolvierte, bekam die Beschäftigungsbewilligung für sechs Monate. Nun ist das halbe Jahr bald vorbei. "Wir dürfen noch um drei Monate Verlängerung ansuchen, danach muss sie wieder zurück in ihre Heimat. Eine Person, die arbeiten möchte und motiviert ist, die sich integriert, sich `normal´ verhält, die österreichischen Gesetze einhält und den Staat nicht abzockt, wird wieder nach Hause geschickt. Das ist unglaublich."
"Leider fällt es uns mit solchen Beschränkungen nicht leicht, unsere Qualität und auch die Begeisterung an unserem Job aufrecht zu erhalten."
Stefanie Postl
Postl, die auch Vorsitzende von Frau in der Wirtschaft (FidW) im Bezirk Kirchdorf ist, versteht die Welt nicht mehr. "Überall wird versucht, die traditionelle Wirtshauskultur hochzuhalten und gejammert, wenn ein Gasthaus nach dem anderen schließt. Leider fällt es uns mit solchen Beschränkungen nicht leicht, unsere Qualität und auch die Begeisterung an unserem Job aufrecht zu erhalten."
"Rechtlich korrekt"
Julia Kröll, Leiterin des Arbeitsmarktservice in Kirchdorf sagt: "Der Vorgang ist rechtlich korrekt, wir handeln gemäß gültigem Ausländerbeschäftigungsgesetz. In diesem ist geregelt, wie der heimische Arbeitsmarkt geschützt wird. Da bei der Beschäftigung gleichqualifizierte Inländerinnen und Inländer, EWR-Bürgerinnen und -Bürger und Drittstaatsangehörige, die zur Niederlassung in Österreich berechtigt sind, bevorzugt werden, wurden hier 25 Personen vermittelt. Da wir im Herbst 2023 - zum Zeitpunkt des Ersatzkraftverfahrens - eine sehr gute Arbeitsmarktlage hatten, haben hier zum einen Personen schon einen anderen Job gefunden, zum anderen haben sich manche tatsächlich nicht beworben."
Kein Einzelfall im Bezirk
Für Siegfried Pramhas, Geschäftsstellenleiter der Wirtschaftskammer Kirchdorf ist es unverständlich, warum in Zeiten des Mitarbeitermangels die offensichtlich gut integrierte Mitarbeiterin ausreisen muss. Er sagt: "Leider ist das aber kein Einzelfall im Bezirk Kirchdorf. In den vergangenen Jahren sind viele Gastronomiebetriebe vor allem in der Tourismusregion Pyhrn-Priel von dieser Situation betroffen bzw. betroffen gewesen. " Im konkreten Fall wurde laut Pramhas zu einem "Saisonantrag" geraten. "Sonst hätte die Mitarbeiterin trotz ihres Arbeitswillen grundsätzlich nie beschäftigt werden können, weil das Ausländerbeschäftigungsgesetz dagegensteht. Die Vorgangsweise wurde genehmigt. Ein Bescheid wurde ausgestellt, der beinhaltet, dass die betroffene Mitarbeiterin sechs Monate in diesem Betrieb arbeiten darf. Eine Verlängerung um drei Monate ist möglich."
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