Einsparungseffekte nicht "belegbar"
Ferlach fordert Erhalt des Bezirksgerichts
- Mit großer Besorgnis nimmt die Stadtgemeinde Ferlach die zuletzt bekannt gewordenen Überlegungen zur Schließung bzw. Zusammenlegung von Bezirksgerichten in Kärnten zur Kenntnis.
- Foto: Dieter Arbeiter
- hochgeladen von Lea Kainz
Bereits vor vier Jahren gab es Pläne des Justizministeriums, mehrere Bezirksgerichte in Kärnten - darunter Ferlach - zu schließen. Nun wird die Diskussion erneut geführt, da die Dreierkoalition mit einer Zusammenlegung kleiner Standorte Einsparungen erzielen will. Auch diesmal stößt das Vorhaben auf deutliche Kritik: Der Ferlacher Gemeinderat spricht sich klar gegen jede Auflassung des Gerichts aus.
FERLACH. Der Sparkurs des Doppelbudgets macht auch vor der Justiz keinen Halt. Wie berichtet, stößt Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) mit ihrem Vorhaben, kleinere Bezirksgerichte zusammenzulegen, in den Bundesländern auf Ablehnung. Auch der Gemeinderat der Stadtgemeinde Ferlach spricht sich entschieden gegen jede Form der Auflassung des Bezirksgerichtes Ferlach aus und fordert die dauerhafte Absicherung dieses traditionsreichen und leistungsfähigen Gerichtsstandortes.
"Unverzichtbarer Bestandteil"
Heuer seien 329 Verfahren abgewickelt worden. Für eine Stadt mit rund 7.550 Hauptwohnsitzen sowie rund 1.300 Nebenwohnsitzen ist das Bezirksgericht Ferlach eine bedeutende staatliche Einrichtung und ein wesentlicher Bestandteil der regionalen Daseinsvorsorge.
"Das Bezirksgericht Ferlach ist ein unverzichtbarer Bestandteil der staatlichen Infrastruktur im Rosental. Es gewährleistet den Bürgerinnen und Bürgern einen unmittelbaren, wohnortnahen und niederschwelligen Zugang zur Justiz und erfüllt damit eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaates", heißt es in einer aktuellen Aussendung der Stadtgemeinde.
Keine geeigneten Führungskräfte?
Die Schließungspläne für das Gericht in Ferlach seien "besonders unverständlich", da die häufig vorgebrachten Argumente auf diesen Standort nicht zutreffen würden. Wie in der Aussendung berichtet, verfügt das Bezirksgericht Ferlach, entgegen der Behauptung, für kleinere Gerichtsstandorte stünden keine geeigneten Führungskräfte zur Verfügung, mit Johann Kogelnig über einen erfahrenen und dauerhaft bestellten Gerichtsvorsteher. Die personelle Führung des Gerichtes sei langfristig gesichert. Darüber hinaus erfülle es seine Aufgaben effizient und bürgernah.
Sparbegründung nicht "belegbar"
Besonders kritisch sieht der Gemeinderat die finanzielle Begründung für eine mögliche Schließung. "Das Bezirksgericht Ferlach befindet sich in einem sanierten Bundesgebäude, das weiterhin im Eigentum des Bundes steht. Im selben Gebäude sind die Polizeiinspektion Ferlach sowie das Bezirkspolizeikommando Klagenfurt-Land untergebracht. Das Gebäude wird somit unabhängig vom Bestand des Bezirksgerichtes weiter genutzt werden. Die vielfach angekündigten Einsparungseffekte erscheinen daher weder nachvollziehbar noch belegbar", wird weiter in der Aussendung angeführt.
Viele Nachteile durch Schließung
Die Schließung eines funktionierenden Gerichtes würde nach Ansicht des Ferlacher Gemeinderats die Zentralisierung staatlicher Leistungen weiter beschleunigen, den Zugang zur Justiz erschweren und andere Gerichtsstandorte zusätzlich belasten. Zudem werden längere Anfahrtswege, Verfahrensdauern und Wartezeiten, höhere Kosten für Bürgerinnen und Bürger sowie Nachteile für die Entwicklung des ländlichen Raums befürchtet.
Forderung an Justizministerium
Der Stadtrat der Stadtgemeinde Ferlach fordert daher die Bundesministerin für Justiz mit Nachdruck auf, von sämtlichen Schließungs- oder Zusammenlegungsplänen Abstand zu nehmen und den Standort Bezirksgericht Ferlach dauerhaft zu erhalten.
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