Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger
Die Urlaubzeit ist da und sie pflegen seit mindestens einem Jahr überwiegend einen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld der Stufe 3 bis 7., einen nahen Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung mit Pflegegeld zumindest der Stufe 1 oder einen minderjährigen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld der Stufe 1. Es kann passieren, dass Sie wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert sind, diese Pflege selbst zu erbringen.
In solch einem Fall bietet das Bundessozialamt eine finanzielle Unterstützung an, damit Sie sich durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen können.
Die Höhe der Unterstützung hängt von der Höhe der Pflegestufe ab, und beläuft sich zwischen € 1.200.-- und € 2.200.--. Diese Beträge beziehen sich auf die Höchstzuwendung von 4 Wochen pro Kalenderjahr. Wird die Ersatzpflege kürzer in Anspruch genommen, verringert sich die Unterstützung. Förderbar ist nur eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche. Bei demenziell erkrankten Personen und bei minderjährigen Pflegebedürftigen ist die Förderung bereits für eine Ersatzpflege von 4 Tagen möglich.
Nur nachgewiesene Kosten können berücksichtig werden. Das Pflegegeld wird nicht angegriffen. Selbstverständlich ist für diese Zuwendung ein Antrag an das Bundessozialamt zu stellen. Auch sind einige Nachweise und Bescheide beizulegen. Haben Sie Fragen zu diesem Thema, und möchten Sie in den Genuss dieser Zuwendung kommen?
Im Pflege- und Gesundheitsservice (PGS) Klagenfurt erhalten Betroffene und Angehörige alle notwendigen Informationen und es wird Ihnen ein Service aus einer Hand geboten.
Es ist auch Vorortberatung auf Wunsch und Einladung des/der Klient/in möglich.
Pflege- und Gesundheitsservice Klagenfurt
Bahnhofstraße 35, 9020 Klagenfurt a.W.
Tel.: 0463/ 502 465
Öffnungszeiten von Mo-Fr. von 8-12 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.