Kärntner Jägerschaft
Im Wald Ruhe bewahren und Ruhe geben
Der Lebensraum Wald ist in Zeiten der Pandemie und des bevorstehenden Lockdowns besonders beliebt. Landesjägermeister Walter Brunner ersucht Kärntner, die Erholung im Wald suchen, nicht auf den Schutz des Wildes zu vergessen.
KÄRNTEN. In Zeiten der Pandemie und des bevorstehenden Lockdowns suchen immer mehr Menschen Erholung in den Kärntner Wäldern. Grundsätzlich gilt: Das ist per Gesetz gestattet (siehe „Zur Sache“ unten), ohne jedoch auf die Interessen anderer zu vergessen. Der Wald ist nicht nur die Ressource des zweitgrößten Wirtschaftsfaktor Österreichs, der Holzwirtschaft, sondern auch das Zuhause heimischer Wildtiere, teilt die Kärntner Jägerschaft in einer Aussendung mit. Für diese soll der Wald ebenso vor allem eines sein: Ruhezone und Lebensraum.
Risikofaktor Winter
Besonders die Bewohner des Waldes reagieren im Winter empfindlich auf Beunruhigung. Die Wildtierarten sind an die natürlichen Veränderungen in den Wintermonaten angepasst: Um mit den spärlichen Nahrungsmöglichkeiten auszukommen, reduzieren Rot- und Rehwild ihren Energiehaushalt, die Herzschlagfrequenz sinkt und der Aktionsradius wird verringert.
Hilfs- und Transportmittel
Freizeitnutzer dürfen in den Wald gehen, aber nicht mit allen Hilfs- und Transportmitteln. Wandern und Spazieren, auch mit Schneeschuhen, ist erlaubt. In den Wäldern ist das Gehen und Fahren mit Skiern auch zulässig, sofern dies nicht in der unmittelbaren Nähe von Aufstiegshilfen wie Skiliften geschieht. Dennoch ist Achtsamkeit geboten: Eine Störung löst bei Tieren unerwartete Fluchtbewegungen aus, die durch die Schneelage zusätzlich erschwert werden. Die daraus resultierende Erschöpfung hat für die betroffenen Tiere schwerwiegende Folgen und kann mittelfristig zum Tod führen.
Vierbeiner im Wald
Eine ähnliche Wirkung können nicht rechtskonform geführte Hunde auf die Wildtier-Population haben. Das Wesen des Hundes zeichnet ein natürlichen Jagdtrieb aus. Wittert er Wild, so geht er diesem Trieb ganz selbstverständlich nach. Die Folge: Das jeweilige Wildtier wird gehetzt und beunruhigt. Aus diesem Grund dürfen sich Hunde im Wald zwar bewegen, müssen dabei aber an der Leine geführt werden. Die Behörden schreiben Vorschriften vor. Diese lauten zusammengefasst: Zum Schutz des Wildes während der Brut- und Setzzeit oder bei Schneelagen, die eine Flucht des Wildes erschweren, sind alle Hundehalter verpflichtet, außerhalb von geschlossenen verbauten Gebieten ihre Hunde an der Leine zu führen oder sonst tierschutzgerecht zu verwahren.
Appell des Landesjägermeisters
„Mein Appell im Winter an alle lautet: Ruhe bewahren und Ruhe geben! So ersparen wir Wildtieren viel Leid“, bittet Landesjägermeister Walter Brunner um Umsicht. Dafür ist es entscheidend, die Ruhezeiten des Wildes in den Morgen- und Abendstunden zu respektieren und die Natur nur tagsüber aufzusuchen. Der Bereich abseits der vorgegebenen Wege und Steige muss ebenso eine Ruhezone für Wildtiere bleiben können, um ihren artgerechten Lebensraum zu erhalten. Fazit: Umsicht ist das Gebot der Stunde.
ZUR SACHE
Der Zutritt zum Wald ist per Forstgesetz zu Erholungszwecken erlaubt. Dieses Recht ist zwar umfangreich, jedoch nicht „dehnbar“: Auch im Wald gibt es Grenzen. So sind etwa Wieder- und Neubewaldungsflächen vom Gemeingebrauch ausgenommen, sofern ihr Bewuchs noch nicht die Höhe von drei Metern beträgt. Die Behörde kann wegen diverser Umstände auch ein Betretungsverbot erlassen.
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