Keine Abfälle ins Osterfeuer
Im Osterhaufen dürfen nur pflanzliche Materialien verbrannt werden.
KLAGENFURT (emp). In der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag erleuchten wieder zahlreiche Osterfeuer den Himmel über Klagenfurt.
Das Entzünden von Feuer ist zwar grundsätzlich verboten, Außnahmen gibt es jedoch für sogenannte Brauchtumsfeuer. "Diese müssen nach Antragstellung beim Magistrat oder der Berufsfeuerwehr vorab genehmigt werden", appelliert Helmut Unterluggauer von der Berufsfeuerwehr Klagenfurt. Osterhaufen dürfen übrigens nicht zum Entsorgen von Abfällen missbraucht werden.
ZUR SACHE
Erlaubtes Brennmaterial für den Osterhaufen:
Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt,
Laub, usw.
Vergewissern, dass sich keine Kleintieren im Osterhaufen verkrochen haben.
Das Abbrennen des Osterhaufens ist nur unter Aufsicht erlaubt.
Bei Wind, Niederschlag und Funkenflug und beim Verlassen der Feuerstelle das Feuer löschen.
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