Klagenfurt
Sorgt Bluttat für mehr Videoüberwachung in Innenstadt?
KLAGENFURT. Ein neues Videoüberwachungssystem wird nach der Bluttat, die sich am 22. Jänner 2022 in der Waaggasse ereignet hat, von der Stadt Klagenfurt angeschafft. Genau gesagt verfügt die Stadt Klagenfurt über drei Videoüberwachungsanlagen. Am Heiligengeistplatz, am Pfarrplatz und in der Herrengasse sind diese angebracht. Jedoch sind diese veraltet. Die Erneuerung der Kameras war eine der Schlussfolgerungen, die nach einem Gespräch mit Vertretern der Polizei, der Stadt Klagenfurt und dem Land nach der Bluttat getroffen wurden. "Die Polizei hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass unsere Anlagen veraltet sind. Damit das Ausfinden der Täter besser funktioniert, müssen diese auf den neuesten technischen Stand gebracht werden", sagt Bürgermeister Christian Scheider (TK). Zudem sind weitere neue Videoanlagen an neuralgischen Punkten angedacht. Wo diese aufgestellt werden sollen, wollte keiner der Verantwortlichen sagen. "Wer nichts Böses macht, hat auch nichts zu befürchten", sagt Scheider zum angedachten Überwachungssystem. Ob eine Videoüberwachung als zulässig angesehen werden kann, beurteilt die verantwortliche Gemeinde. Diese Prüfung muss vor der Inbetriebnahme der Anlage erfolgen und obliegt u. a. den Verordnungen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).
Bürgergespräche in Klagenfurter Stadtbezirken
Als weitere Maßnahme wollen Stadt gemeinsam mit dem Ordnungsamt und Polizist Claus Kügerl von der Polizei mit der Initiative "Gemeinsam sicher" in alle Klagenfurter Stadtteile kommen, um dort die Bürgerinnen und Bürger nach ihrem Sicherheitsempfinden zu befragen. Bei diesem Termin können und sollen Bürger ihre Bedenken äußern. "Die Bürger können uns z.B. mitteilen, wo eine Beleuchtung fehlt", sagt Scheider.
Zur Sache
Parameter für Videoüberwachung nach DSGVO: Die Überwachung erfolgt zeitlich und örtlich nur in unbedingt erforderlichem Ausmaß. Die Videoüberwachung ist bspw. durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Aufnahmen werden in regelmäßigen Abständen überschrieben/gelöscht (Dauer: 72 Stunden). Eine Auswertung der Aufnahmen erfolgt nur im Anlassfall, wenn etwa jemand eine Beschädigung durchgeführt hat. Wenn keine gelinderen Mittel, beispielsweise durch Anbringen von Sperr- oder Sicherungssystemen, möglich sind.
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