Schnelles Internet
Der Kärntner Griff in die Breitband-Trickkiste
60 Millionen Euro stehen in Kärnten für den Ausbau des Breitband-Internets bereit. Der verantwortlichen Breitbandinitiative Kärnten (BIK) macht die komplexe Gesetzeslage schwer zu schaffen.
KÄRNTEN. Ein Satz, den Peter Schark, Geschäftsführer der Breitbandinitiative Kärnten (BIK), oft zu hören bekommt: „Der Schark plant nur!“ Den Vorwurf, dass beim Breitband-Ausbau mit Glasfasernetz kaum etwas weitergeht, will er so jedoch nicht stehen lassen. Nachdem 94 Prozent der Kärntner Gemeinden unter Moderation der BIK mit einem Breitband-Masterplan versorgt wurden, erfolgte die Notifizierung aller BIK-Aktivitäten bei der EU-Wettbewerbsbehörde. Erst Ende August wurden 60 Millionen Euro Landes-Beihilfen an die BIK genehmigt, die bis 2023 verbaut werden sollen.
59 Gemeinden
„Das hat uns rund ein Jahr Zeit gekostet, in dem wir sichtbar nichts machen durften. Wir haben die Zeit für die zweite Planungsphase genutzt. Wir stecken mittendrin. In 59 Gemeinden mit 72.000 Gebäuden ist mit Stand heute die Detailplanung abgeschlossen“, erklärt Schark. Detailplanung bedeutet, dass bis auf die Trassenbegehung, die erst kurz vor einem Baustart erfolgt, alles fertig ist. Auf Knopfdruck kann eine Ausschreibung für den Breitband-Ausbau in den betroffenen Gemeinden erfolgen. Diese zweite Planungsphase soll heuer abgeschlossen werden und hat oberste Priorität.
Partner benötigt
Weshalb geht beim Breitband-Ausbau dennoch – gefühlt – nichts weiter? „Weil uns gesetzlich Restriktionen hindern“, stellt Schark klar, „wir müssen uns zum Beispiel einer Gebietskulisse unterordnen“. Konkret: Der Gesetzgeber untersagt den Einsatz öffentlichen Geldes (Förderungen) dort, wo in den nächsten drei Jahren am freien Markt mit einer Internet-Geschwindigkeit von (überschaubaren) 30 Megabit zu rechnen ist. Auf Kärnten umgelegt bedeutet das, so Schark: „Von 132 Gemeinden gibt es keine einzige, in der die öffentliche Hand, also die BIK als Landesgesellschaft, komplett alleine ausbauen darf.“ Das bedeutet: Für jedes Projekt – ob für den Flächenausbau in Regionen oder Einzelgemeinden – benötigt die BIK Partner (Investoren und Betreiber).
Drei Zonen
Gemeinden sind für die infrastrukturelle Erschließung in drei Zonen eingeteilt: Die Kernzone ist von Förderungen ausgenommen, weil sie am freien Markt ohnehin gefragt ist. In der „Gelben Zone“ sind Förderungen notwendig, weil sie sonst für Betreiber nicht wirtschaftlich ist. Die „Grüne Zone“ scheidet am Papier hingegen aus, weil sie trotz Förderungen unwirtschaftlich ist.
Nicht förderbares Gebiet
Um nicht förderbares Gebiet dennoch mit Infrastruktur der BIK zur erschließen und sie somit für potentielle Betreiber attraktiv zu machen, greift Schark nun in die Trickkiste: „Juristisch dürfen wir Leitungen verlegen, ohne aber Hausanschlüsse vorzunehmen. Wenn die Trassenführung in Schlangenlinie erfolgt, also nicht am direkten Weg durch ein Gebiet, wird sie für Betreiber interessant, weil die Kosten für nachträgliche Hausanschlüsse dann am Markt wettbewerbsfähig sind.“
Auf eigene Faust
Er verfolgt damit, der Komplexität der Sachlage geschuldet, eine mutige und nicht unumstrittene Strategie. Bereits im April möchte Schark damit beginnen, Leitungen der BIK auf eigene Faust, also ohne Partner, zu verlegen. Der dafür benötigte Verlege-Unimog ist bereits angeschafft. Um den Breitband-Ausbau weiter anzukurbeln, fordert Schark die Bundespolitik auf, die aktuell gültige Gebietskulisse für Förderungen zu überdenken. Unter den gegebenen Voraussetzungen wird es, so Schark, nicht möglich sein, die vom Land bis 2023 freigegebenen 60 Millionen Euro tatsächlich zu verbauen. „Mein Ziel ist es, nach 2023 frisches Geld zu erhalten, weil wir dann etwas richtig gemacht haben“, hofft Schark, dass seine Strategie aufgeht.
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