Neues Dienstrecht für Gemeindebedienstete

Von Links: Liposchek, Martinz, Happe, Loitsch, Telesklav
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Die Besoldungsreform für Gemeindebedienstete ist auf Schiene. Wichtigste Entscheidungen: Pragmatisierung fällt, Leistungskomponenten eingearbeitet.

Klagenfurt, 21. April 2010; „Sie werden sich den 21. April 2010 gut merken müssen. Es ist ein historischer Tag für das Dienstrecht der Gemeindebediensteten“, sagt heute LR Josef Martinz anlässlich der Präsentation der Besoldungsreform für die Kommunen. Nach jahrelangen Verhandlungen sei gemeinsam mit dem Gemeindebund, der Gewerkschaft und des Landes nun dieser historische Beschluss erfolgt Kärnten erhält als erstes Bundesland in Österreich ein neues, modernes, transparentes und leistungsorientiertes Dienstrecht in der Gemeindeverwaltung. Nur Vorarlberg habe ein ähnliches System.
Durch das neue Dienstrecht fällt die Pragmatisierung, das bedeutet, es gibt keine neuen Beamten in den Gemeinden mehr. Erstmalig ist auch eine Leistungskomponente in der Besoldung vorgesehen. „Leistung muss sich lohnen. Das ist ein Meilenstein in der Kärntner Verwaltung“, so Martinz. Mit den Experten des Gemeindebundes, der Gewerkschaft und der Abteilung 3 des Landes sei dieses Dienstrecht für die Bediensteten der 130 Gemeinden und der Gemeindeverbände ausgearbeitet worden.
Neben der Aufhebung der Pragmatisierung und der leistungsorientierten Entlohnung ist es auch gelungen, den Zulagendschungel zu beseitigen, eine faire und einheitliche Entlohnung zu erreichen. Außerdem werden in Zukunft die Einstiegsgehälter für junge Mitarbeiter höher sein und sich die Einkommenskurve zur Pension hin abflachen.
Bürgermeister Hilmar Loitsch, Vizepräsident des Gemeindebundes, lobte vor allem die fairen, wenn auch manchmal harten Verhandlungen. „Wir haben ein großartiges Projekt mit Vorzeigecharakter entwickelt und stehen zu diesem neuen System“, so Loitsch.
Für Franz Liposchek von der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten sei vor allem wichtig, dass der Zulagendschungel beseitigt werden konnte. „Wir haben ein transparentes System entwickelt und uns vom Beamtentum verabschiedet. Das neue Dienstrecht ist ein Quantensprung, weil es den Gemeinden in Kärnten 6 Mio. Euro an Einsparungen bringt“, erklärt Liposchek.
Auch Kurt Telesklav vom Fachverband der leitenden Gemeindebediensteten gibt sich erfreut über das Verhandlungsergebnis. „Denn für gleiche Arbeit wird in Zukunft auch der gleiche Lohn ausbezahlt. Das System garantiert gut ausgebildete Mitarbeiter für die Gemeinden“, hält Telesklav fest.

Zusammenfassung:
Kärntens Gemeindebediensteten erhalten ein neues, modernes, nachhaltiges Dienstrecht, eine leistungsorientierte Verwaltung

Betroffene
130 Kärntner Gemeinden – 3.500 Bedienstete
Gemeindeverbände – 1.000 Bedienstete (Sozialhilfeverbände, Verwaltungsgemeinschaften, Schulgemeindeverbände und Abfallwirtschaftsverbände)

ZIELE des neuen Dienstrechtes:
Aufhebung der Pragmatisierung – es gibt keine neue Beamten mehr, bei negativer Leistungsbeurteilung sind Kündigungen möglich
Leistungsorientierte Entlohnung (Leistungsbewertung und –prämie – 5% des Lohnes als Prämien)
Abschaffung des Zulagendschungels - Reduktion der Zulagen von 78 auf 5.
Faire Entlohnung: „Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn“ (gleiche Entlohnung bei vergleichbaren Anforderungen)
Ein einheitliches Entlohnungssystem für alle MitarbeiterInnen in den Kärntner Gemeinden und Gemeindeverbänden
Eine der Funktion und der Anforderungssituation entsprechende Entlohnung der Bediensteten
Marktorientierte Entlohnung (Verflachung der Gehaltskurve bei höheren Einstiegsgehältern, Entlohnung des Erfahrungszuwachses und nicht des Dienstalters)

Einsparungspotenzial:
Würde das neue System sofort umgesetzt, betragen die Einsparungen rund 4,5 %, das sind über 6 Mio. Euro
Kosten in den 130 Gemeinden derzeit: 148 Mio. Euro
Rechnet man die Gemeindeverbände (Kosten 55 Mio. Euro) dazu, wären es rund 8 Mio. Euro
Weil in bestehende Dienstverträge nicht eingegriffen wird, werden das alte und das neue System ab 2011 parallel laufen
Dadurch ergeben sich am Anfang Mehrkosten von 0,65 % (von 148 Mio. Euro)

Die höheren Einführungskosten werden sich auf Grund der Altersstruktur, bzw. der zahlreichen Pensionierungen der Gemeindebediensteten kompensiert.

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