Rathaus Klagenfurt
Puswald: "Kam zu keiner systematischen Abfrage"

Rechtsanwalt Christian Puswald und Bürgermeister Christian Scheider sind davon überzeugt, dass die forensische Untersuchung und die Weitergabe der Daten rechtskonform war. | Foto: MeinBezirk.at
  • Rechtsanwalt Christian Puswald und Bürgermeister Christian Scheider sind davon überzeugt, dass die forensische Untersuchung und die Weitergabe der Daten rechtskonform war.
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Nach der Pressekonferenz von Vizebürgermeister Philipp Liesnig haben Bürgermeister Scheider und Anwalt Christian Puswald ihre Sichtweise zum Datenabfluss erläutert.

KLAGENFURT. "Es wurden nur Daten in Form von Zeilen und Zahlen an die Staatsanwaltschaft übergeben, es wurden darin keine Adressen gefunden", sagte heute Rechtsanwalt Christian Puswald bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz, nachdem Vizebürgermeister Philipp Liesnig (SPÖ) heute zu einer mutmaßlichen Spitzelaffäre im Klagenfurter Rathaus geladen hat. Liesnig sieht sich als Opfer einer Überwachung, die seiner Meinung nach, nicht rechtmäßig war. 

"Fürsorgepflicht"

Tatsache ist, dass im Magistrat eine große Dimension Daten und mitsamt Lohnzettel nach außen getragen wurden. "Als Bürgermeister habe ich eine Fürsorgepflicht, muss diesen Vorgang aufzuklären und stoppen, dieser Datenabfluss darf nicht sein. Daher wurde eine Anwaltskanzlei und ein IT-Unternehmen beauftragt, dem nachzugehen", sagte Bürgermeister Scheider. 

"Keine systematische Abfrage"

"Dass der Vizebürgermeister sich bespitzelt fühlt, haben wir erst gestern erfahren", so Rechtsanwalt Christian Puswald. Nicht ganz einfach ist es, zu erklären welche Arten von Daten und auf welche Weise Daten forensisch seitens des IT-Forensikunternehmens untersucht worden sind und an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden. "Es war keine systematische Datenabfrage, nach bestimmten Inhalten wurde nicht gesucht, sondern nach Löchern", klärte Puswald auf. 

Zwei juristische Meinungen

Ob die Datenabfrage und die Weitergabe des USB-Sticks mit Daten an die Staatsanwaltschaft rechtlich sauber war, darüber herrschen zwei Meinungen. Liesnigs Anwalt Michael Pilz ist der juristischen Auffassung, dass die Weitergabe des USB-Sticks rechtlich ein Verstoß sei. Puswald sieht das anders: "Inhalte, Namen und Adressen wurden nicht gesichtet – nur Logins." Zudem hat man mit der Datenschutzbeauftragten der Stadt Klagenfurt zusammengearbeitet und unter Beisein eines Notars wurde der USB-Stick versiegelt der Staatsanwaltschaft übergeben.

Hohe Kosten ohne Stadtsenatsbeschluss

Die Ermittlungen seitens der  Staatsanwaltschaft laufen. Scheider betonte heute mehrfach, dass er für völlige Aufklärung des Sachverhalts ist. Ein weiterer Vorwurf: Der Auftrag an das IT-Forensikunternehmen ist ohne Stadtsenatsbeschluss erfolgt. Die Kosten haben sich bei 63.000 Euro belaufen, ab Kosten von 50.000 ist ein Stadtsenatsbeschluss nötig. "Das konnten wir vorab nicht wissen", so Scheider.

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