Rettungsbeitrag für 2018 und Entscheidung im Pflegeregress

- Rotes Kreuz, Samariter Bund und Johanniter verzeichnten über 285.000 Einsätze im Jahr 2017.
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Das Budget für Rettungsorganisationen für 2018 wurde mit rund 18 Millionen Euro festgelgt. Außerdem fiel eine Entscheidung im Pflegeregress.
KLAGENFURT. In der heutigen Regierungssitzung präsentierte Landeshauptmann Stellvertreterin Beate Prettner die Bilanz des Kärntner Rettungswesen 2017. Das Land will das Rettungswesen heuer mit gut 18 Millionen Euro fördern. In dem Budget ist die Förderung für alle Rettungsorganisationen, inklusive Notarztwesen und Rettungshubschrauber, enthalten.
Rund neun Millionen Euro gehen allein an das Rote Kreuz, den Samariterbund und die Johanniter. Allein diese drei Organisationen verzeichneten im Vorjahr über 285.000 Einsätze. In den letzen Jahren ist vor allem die Zahl der Einsätze gestiegen, wodurch sich auch höhere Kosten entwickelt haben.
Die besonderen Hilfs- und Rettungsorganisationen werden mit rund einer Million Euro gefördert. Zu diesen zählen die Berg-, Wasser- und Höhlenrettung, sowie die Rettungshundestaffel. Auch sie hatten im Jahr 2017 circa 2.800 Einsätze.
Daraus ergibt sich, dass das Land und die Gemeinden Hilfsorganisationen mit rund zehn Millionen Euro fördern, damit das Hilfs- und Rettungsnetzwerk in Kärnten auch weiterhin so reibungslos wie möglich funktioniert. Zusätzlich gibt es für die besonderen Hilfsorganisationen einen speziellen Fördertopf zur Anschaffung von dringend notwendiger technischer Ausrüstung. Durch ihn werden weitere 300.000 Euro zur Verfügung gestellt. Den ersten Antrag stellte die Bergrettung, die nun ein neues IT-System zur digitalen Verarbeitung aller Arbeitsabläufe erhält.
Abschaffung des Pflegeregresses
Auch in diesem Bereich wurden einige offene Fragen geklärt. So war bisher unklar wie man mit bereits laufenden Verfahren umgehen soll. Nun entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Abschaffung des Vermögenszugriffes von Personen in stationären Einrichtung auch für anhängige Verfahren gilt. Konkret bedeutet das, dass künftig keine Verlassanmeldungen mehr durchzuführen sind, keine Guthaben aus Verlassenschaften mehr zu realisieren sind nd sämtliche Kostenrückersätze aus Vermögen einzustellen sind, so LHStv. Beate Prettner. Für alle die mit 1. Jänner 2018 in eine Pflegeheim eingetreten sind, gilt ohnehin, dass auf ihr Vermögen nicht mehr zugegriffen werden darf.
In Kärnten betrifft dieses Urteil 420 Personen, die dadurch begünstigt werden können. Sie werden mittels Informationsschreiben über die Entscheidung des Obersten Gerichthofes informiert werden. Für das Land Kärnten bedeutet das einen Einnahmeverlust von rund 15 Millionen Euro.
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