Stichwahl Klagenfurt
Vorzeitige Stimmabgabe bereits möglich

- Am 14. März geht es in Klagenfurt wieder zur Stichwahl
- Foto: FritzPress
- hochgeladen von Mag. Stephan Fugger
Am 14. März findet die Stichwahl zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister in Klagenfurt statt. Die vorzeitige Stimmabgabe ist bereits möglich.
KLAGENFURT. Die Wahl zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister wird in Klagenfurt wieder im Rahmen einer Stichwahl endgültig entschieden. Damit viele Klagenfurter daran teilnehmen können, gibt es am kommenden Freitag wieder einen Vorwahltag. Ebenso kann man wieder eine Wahlkarte beantragen.
So kann man wählen
- Stichwahl‐Tag am 14. März: Von 7 bis 16 Uhr findet die Stichwahl zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister statt. Es wird gebeten, im Lokal eine FFP2‐Maske zu tragen und einen Kugelschreiber mitzubringen. Eine Wahlinformationskarte ergeht derzeit an alle Haushalte.
Wer am Tag der Stichwahl verhindert ist oder schon vorher wählen möchte, kann dies auf mehreren Arten tun:
- Am Vorwahltag, Freitag, 5. März 2021: In Klagenfurt wird es am Vorwahltag wieder acht unterschiedliche Standorte zur vorgezogenen Wahlabgabe geben. Die Wahllokale haben am Vorwahltag von 10 bis 19 Uhr geöffnet. Alle Standorte findet man hier.
- Vorzeitige Stimmabgabe direkt im Wahlamt: Im Wahlamt (Kumpfgasse 20) kann seit gestern, 3. März bis zum 12. März, 12 Uhr persönlich mittels Wahlkarte gewählt werden. Auch steht wieder eine Außen‐Wahlkabine im frei zugänglichen Innenhof des Amtsgebäudes zur Verfügung. Die Öffnungszeiten des Wahlamts sind von Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr (durchgehend) und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
- Wählen mit Wahlkarte: Wer seine Stimme nicht persönlich an den beiden Wahltagen oder im Wahlamt abgeben kann, hat wieder die Möglichkeit mittels Wahlkarte zu wählen. Die Wahlkarte kann auf der Homepage der Stadt oder per E-Mail bis spätestens 10. März 2021 beantragt werden.
- Über fliegende Kommission: Wer zur Stichwahl aufgrund von eingeschränkter Mobilität nicht persönlich erscheinen kann, kann den Besuch einer "Fliegenden Wahlkommission" beantragen. Diese besucht bettlägerige Menschen im eigenen Haus beziehungsweise der Wohnung. Für weitere Anfragen zur "Fliegenden Kommission" ist das Wahlamt telefonisch oder per E‐Mail erreichbar.



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