,Wo ist hier der Hypo-Skandal?‘
Ferdinand Lanker, Anwalt von Kulterer, geht mit Staatsanwaltschaft hart ins Gericht: „Einstellen!“
Zuversichtlich blickt Ferdinand Lanker, Anwalt des ehemaligen Hypo-Chefs Wolfgang Kulterer, dem nächsten Prozess gegen seinen Mandanten entgegen. Im ersten Verfahren – Kulterer wurde Untreue vorgeworfen – wurde der Ex-Banker bekanntlich freigesprochen.
Nun geht es um den Vorwurf der falschen Zeugenaussage. Das Verfahren soll in den kommenden zwei Monaten am Landesgericht über die Bühne gehen. Konkret geht es darum, dass Kulterer eine tatsachenwidrige Behauptung zum geplanten Einstieg der Bayern-LB in die Hypo abgegeben haben soll. – Als Zeuge beim ersten Hypo-U-Ausschuss 2007.
Was allerdings verwundert: „Die Aktenlage widerspricht der Anklageschrift deutlich, Kulterers Aussagen sind im Protokoll des U-Ausschusses deutlich anders wiedergegeben als von der Staatsanwaltschaft“, sagt Lanker. „Auch weitere Aussagen, die in der Anklageschrift als falsch bezeichnet werden, sind richtig“, so der Anwalt. Der WOCHE liegen die entsprechenden Dokumente vor.
Auch habe Kulterer nichts verschwiegen, meint Lanker, „denn der Zeitpunkt des ersten Kontaktes zur Bayern LB war nicht Thema der Fragestellung.“ 2007 ging es im U-Ausschuss in erster Linie um die Frage, ob die Hypo zu billig verkauft wurde oder nicht.
Lanker rechnet mit einem raschen Verfahren: „Ein Tag wird ausreichen.“ Und selbst im Falle einer Verurteilung „sollte ein Schuldspruch mit keiner Strafe verbunden sein“. – Der Grund: 2008, nach dem Vorfall 2007, wurde Kulterer wegen Bilanzfälschung verurteilt. Fazit Lankers: „Wo ist hier der Hypo-Skandal zu finden? – Das Verfahren sollte rasch eingestellt werden!“
Was Lanker nach dem Kulterer-Freispruch (nicht rechtskräftig) auffällt: „In Wien wird jetzt umgedacht über die Rolle der Bayern. Langsam nimmt man die Zeit nach Kulterer ins Visier.“ Der Klagenfurter Anwalt untermauert dies mit der aktuellen Hypo-Bilanz: „Welche rechtlichen Verfehlungen vor dem Jahr 2005 (Kulterers Ablöse als Vorstand, Anm.) sollen für den Milliardenverlust 2010 verantwortlich sein?“
Sobald das erste Kulterer-Urteil rechtskräftig ist, will Lanker für Kulterer Haftentschädigung für drei Monate U-Haft und Verdienstentgang von der Republik einfordern. Und das kann teuer werden – „Kulterer hat Mandate verloren, etwa jenes der Flick-Stiftung, und wird Schadenersatz fordern.“
Allein die Verfahrens- und Anwaltskosten belaufen sich laut Lanker auf rund 100.000 Euro. Haft und Vorwürfe haben Kulterers Existenz massiv getroffen – er kann heute nicht einmal mehr ein Bankkonto bekommen, so Lanker. Mit einer Entscheidung des OGH rechnet Lanker in den nächsten drei bis sechs Monaten.
Autor: Uwe Sommersguter
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