Zigaretten dürfen wieder billiger werden!
Der Europäische Gerichtshof kippt den österreichischen Tabak-Mindestpreis aus dem Jahr 2006 – damals wurde der Mindestpreis von 3,25 Euro je Packerl Zigaretten zum Gesetz in Österreich.
Der in Österreich beschlossene Mindestpreis ist heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Fall gebracht worden. Mit den Mindestpreisen sei gegen eine EU-Richtlinie auf Verbrauchssteuern auf Tabakwaren verstoßen worden, kritisiert der EuGH. Verurteilt wurden nicht nur Österreich sondern auch Frankreich und Irland.
Mindespreis als Gesundheitsschutz
Österreich hatte im Mai 2006 einen Mindestpreis von 3,25 Euro pro Packung (20 Stück beschlossen) - mit der Folge dass sich 56 Sorten, die noch teilweise weniger als drei Euro gekostet hatten, verteuerten. Begründet wurde dies vom österreichischen Gesundheitsministerium mit Erwägungen des Gesundheits- bzw. Jugendschutzes.
Stattdessen höhere Steuern?
Der EuGH argumentiert dagegen, dass zur Sicherung des Gesundheitsschutzes Mindestpreise für Tabakprodukte nicht erforderlich seien - dieses Ziel könne beispielsweise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren erfolgen. Die Kommission hatte Österreich im Jänner 2008 geklagt, da die Mindestpreise ihrer Ansicht nach "den Wettbewerb verfälschen und ausschließlich die Gewinnspannen der Hersteller sichern".
WKO rechnet mit höherer Tabak-Steuer
Theoretisch könnten Zigaretten künftig um einen Euro verkauft werden. Praktisch wird sich Finanzminister Pröll aber den Steuerausfall nicht entgehen lassen, erwartet die WKÖ. Werden die Preise um nur 10 Cent gesenkt, entgehen dem Budget 50 Mio. Euro. Die derzeit gültige Tabaksteuer gilt seit 2008. Der feste Steuersatz beträgt 26,69 Euro für 1.000 Stück, der variable Anteil macht 43 Prozent des Bruttoverkaufspreises aus. 2009 hat der Finanzminister aus der Tabaksteuer etwa 1,5 Mrd. Euro eingenommen.
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