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Kärnten und die EU
Innovationsfonds fördert bahnbrechende Projekte

Der EU-Innovationsfonds fördert Projekte im Bereich innovativer Technologien und bahnbrechender industrieller Innovationen zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes. | Foto: stock.adobe.com / Jan
  • Der EU-Innovationsfonds fördert Projekte im Bereich innovativer Technologien und bahnbrechender industrieller Innovationen zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes.
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Der EU-Innovationsfonds fördert Projekte im Bereich innovativer Technologien und bahnbrechender industrieller Innovationen zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes.

Entgeltliche Einschaltung des Landes Kärnten

KÄRNTEN. Ziel ist die Einführung und der Ausbau innovativer CO₂-armer und „net zero“ Technologien, insbesondere um im Industriebereich zu einer Dekarbonisierung gemäß des Green Deals beizutragen. Insgesamt stehen dafür für den Zeitraum 2020-2030 europaweit 40 Milliarden Euro zur Verfügung.

Grundsätzlich werden Projekte in folgenden Bereichen gefördert:

  • innovativer kohlenstoffarmer Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien
  • Erzeugung erneuerbarer Energien
  • CO₂-Abscheidung und Speicherung
  • Energiespeicherung
  • „net zero“ Mobilität und Gebäude

Entscheidend bei der Bewertung und Genehmigung der Projekte sind dabei der Grad der Innovation des Projekts bezogen auf den Stand der Technik, das CO₂-Vermeidungspotential, die Projektreife (in Bezug auf Technik, Finanzierung und Betrieb/Umsetzung), die Reproduzierbarkeit und die Kosteneffizienz.

NEU: Auktionen im Bereich Wasserstoff

2023 ist erstmals im Rahmen des Innovationsfonds ein Call in Form einer Auktion gestartet worden. Dieses Förderangebot gilt ausschließlich für Projekte zur Erzeugung von nachhaltigem Wasserstoff (RFNBO – Wasserstoff). Damit sollen vor allem Projekte angesprochen werden, die sich etablierter Standard-Technologien bedienen. Ziel ist es, einerseits den Kostennachteil gegenüber konventionellen fossilen Technologien zu kompensieren und einen transparenteren Markt zu schaffen. Andererseits soll der administrative Aufwand in der Förderabwicklung reduziert werden.

Das Prinzip der Auktion ist, dass der Projektwerber einen Fördersatz in EUR benennt, den er benötigt, um einen kg H2 kostendeckend zu produzieren. Die Förderanträge werden anhand dieser abgegebenen benötigten Fördersätze gereiht und vergeben. Die Förderung erfolgt dann in Form dieses fixen Fördersatzes pro kg H2 auf eine Dauer von zehn Jahren. Aufgrund des transparenten Vergabeverfahrens ist eine Förderquote von 100 Prozent theoretisch möglich.

Die Nächste Auktion findet voraussichtlich im Herbst 2024 statt.

EU-Förderberatung

Planen Sie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit oder ein EU-Projekt? Die Unterabteilung Europäische und internationale Angelegenheiten der Kärntner Landesregierung berät Sie gerne zu möglichen EU-Förderungen:
Web: europa.ktn.gv.at
Tel: +43 50 536 10 136
E-Mail: abt1.eu-post@ktn.gv.at

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