Hilfe für die Landwirte
Der Streit um die Almfutterflächen ist nicht geklärt. Eine Studie bringt etwas Licht ins Dunkel.
Nicht um Tagespolitik zu betreiben, sondern um Licht ins Dunkel zu bringen, hat die landwirtschaftliche Genossenschaft Klagenfurt-St. Veit-Rosental und die Landwirtschaftskammer eine Studie in Auftrag gegeben. "Wir wollten unabhängige Erkenntnisse zur aktuellen Rechtslage in der Futterflächen-Frage", erklärt Rudolf Grünanger, Geschäftsführer der Genossenschaft. Sie soll als Diskussionsgrundlage dienen.
Nach wie vor ziehe sich die Lösung in der Frage der Förderrückzahlungen und sogar Strafen "wie ein zäher Teig". Grünanger zeigt sich aber optimistisch: "Die Studie hat aber einiges in Bewegung gebracht."
So kommen die Gutachter, Arno Kahl und Thomas Müller von der Universität Innsbruck, zur Erkenntnis, dass die EU-Verdordnung durchaus "Instrumente für die Lösung zahlreicher Fälle bereithält".
So trifft einen Landwirt, auch wenn er zuviel an Futterflächen angegeben hat, keine Schuld, wenn er die "Mitwirkungspflicht bei der Feststellung förderbarer Flächen sorgfältig erfüllt hat und dennoch Fehler unterlaufen sind. Grünanger: "Wichtig ist, dass die Bemühungen des Bauern sorgfältig dokumentiert sind." Wörtlich steht in der Studie: "Der Landwirt darf beantragen, was er unter Anwendung eines hohen Sorgfaltsmaßstab für richtig hält, und nicht, was richtig ist."
Ebenfalls könne dem Antragsteller nicht zur Last gelegt werden, wenn die Behörde untaugliche Messsysteme zum Einsatz bringt."
Ändern sich die Messsysteme und ermöglichen genauere Flächenfeststellungen, können Abweichungen, nach Sicht der Gutachter, nicht dem Landwirt zur Last gelegt werden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.