Martinz: Novelle zum Immissionsschutz schadet der Wirtschaft

Der Entwurf für eine Änderung des Immissionsschutzgesetzes (IG-L)liegt nun den Wirtschaftsreferenten der Bundesländer vor. Die Wirtschaftslandesräte von Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg lehnen diese Novelle jedoch strikt ab und ersuchen den zuständigen Minister Berlakovich in einem gemeinsamen Schreiben, das Gesetz zum Wohle des Wirtschaftsstandortes und zum Wohle der arbeitenden Bevölkerung zu entschärfen.

„Gesetzesnovellen sollen Wirtschaft unterstützen, nicht behindern“
"Gesetzesnovellen sollen die Wirtschaft unterstützen und sie nicht behindern. Verwaltungsreformen sind auf allen Ebenen notwendig. In diesem Zusammenhang aber auch die Deregulierung. Bürokratie hemmt die Wirtschaft", hält LR Josef Martinz fest. Der Nationalrat hat schon 2009 eine Novelle zum IG-L beschlossen, die die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub strenger als die EU-Grenzwerte angesetzt hat. Jetzt wurde nun ein neuer Gesetzesentwurf zum IG-L vorgelegt, der wiederum neue Grenzwerte unter dem EU-Niveau vorsieht.

Landesräte wollen keine Verschärfung der Grenzwerte für Schadstoffe
So würden die geplanten Grenzwerte von Schadstoffen zu Lasten der Wirtschaft gehen. Die Wirtschaftsreferenten der Länder fordern daher, dass es zu keiner Verschärfung der Grenzwerte kommen darf, wie es übrigens auch im Regierungsprogramm festgehalten ist.
Die vorgesehene Regelung würde in städtischen Bereichen oder entlang von Hochleistungsstraßen zu einem Stillstand bei Infrastrukturprojekten führen. Die neuen Grenzwerte würden auch das EU-Niveau noch unterschreiten, was einen Standortnachteil Österreichs zur Folge hätte.

Negative Auswirkungen auf Betriebsansiedlungen?
Die Wirtschaftslandesräte sehen massive negative Auswirkungen auf Betriebsansiedelungen, Erweiterungen oder Infrastrukturvorhaben, Straßenbau und den Verkehr. "Wir wollen Regelungen, die die Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze sichern und nicht behindern und zerstören", so Martinz.

Bagger, Straßenwalzen und Schubraupen fallen in die Gesetzesnovelle
Die neue Regelung des Immissionsschutzgesetzes würde weiters zeitliche und räumliche Verkehrsbeschränkungen für Werksverkehr, Ziel- und Quellverkehr bedeuten. Es seien Ausnahmen vorgesehen, doch sind auch diese an Vorgaben geknüpft. Das bedeutet, dass beispielsweise ältere Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeuge bei Verkehrsbeschränkungen in der Garage bleiben müssten!
Geht es nach der Novelle, würde künftig auch die Anwendung von Bagger, Straßenwalzen, Schubraupen usw. in dieses Gesetz fallen, was eindeutig zu Lasten der gewerblichen Wirtschaft geht.

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