Konsumentenschutz erwirkt Kulanzlösung
Der Urlaub eines Klagenfurter Ehepaares ließ einiges zu wünschen übrig. Zusätzlich ging das Hörgerät bei der Zimmerreinigung verloren.
KLAGENFURT. Leider war der Urlaub für ein Klagenfurter Ehepaar nicht so erholsman wie erhofft.
Hörgerät ging verloren
Das Hotelzimmer lag direkt über dem Entsorgungszentrum des Hotels, weshalb ein Lüften des Zimmers kaum möglich war und auch der Balkon nicht genutzt werden konnte. Drei Tage später konnte das Ehepaar zwar das Zimmer wechseln, jedoch gab es im darüberliegenden Hotelzimmer einen Wasserrohrbruch. Deshalb tropfte Wasser aus dem oberen Stockwerk ins Badezimmer der Klagenfurter.
Aufgrund der Feuchtigkeit musste der Mann seine beiden Hörgeräte in einer Trockenbox aufbewahren. Bei der Reinigung des Zimmers ging allerdings eine der beiden Hörhilfen verloren.
AK Konsumentenschutz schreitet ein
Das Paar reklamierte den Verlust des Hörgerätes sowie die Mängel im Zimmer sofort an der Rezeption des Hotels und beim Reiseveranstalter. Dort wurde es allerdings mit einem Reisegutschein im Wert von 100 Euro abgespeist. Dieser wog den Wert des Hörgerätes von 3.000 Euro kaum auf.
Infolge wandte sich das Klagenfurter Ehepaar an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. Laut Angelika Wurzer, AK-Konsumentenschützerin, wurde der Reiseveranstalter erneut mit der Mängelliste konfrontiert. Ein weiteres Anliegen war natürlich auch, dass eine Entschädigung für den Verlust des Hörgerätes erwirkt wird.
Im Endeffekt konnte eine Kulanzlösung für die Klagenfurter erwirkt werden, die das Paar aktzeptierte. Wegen des Verlustes des Hörgerätes wurde ein Zeitwert von 500 Euro ausbezahlt. Ebenso wurde der Reisegutschein in Höhe von 100 Euro in eine Barablöse umgewandelt.
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