Ein Schritt in die richtige Richtung

Isabella Scheiflinger, Anwältin für Menschen mit Behinderung | Foto: AMB Kärnten
  • Isabella Scheiflinger, Anwältin für Menschen mit Behinderung
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WOCHE: Frau Anwältin, bitte erklären Sie unseren Lesern in aller Kürze das Erwachsenenschutzgesetz.
Isabella Scheiflinger, Anwältin für Menschen mit Behinderung: Das neue Erwachsenenschutzrecht hat am 1. Juli das bisherige Sachwalterschaftsrecht ersetzt. Ziel des neuen Erwachsenenschutzgesetzes ist es, die Selbstbestimmungsrechte und die Autonomie von Menschen mit Behinderung, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, zu stärken. Durch entsprechende Unterstützungsleistungen soll den betroffenen Menschen auch bei der eigenen Entscheidungsfindung geholfen werden. Das Gesetz schützt aber auch da, wo den betroffenen Menschen ein Nachteil droht.
Eine wichtige Änderung ist, dass es zukünftig mehr gesetzliche Vertretungsformen geben wird, ausgewählt nach der Prämisse, welche und wie viel Unterstützung die betroffene Person benötigt. Eine "Vertretung für alle Angelegenheiten", wie es im Bereich der Sachwalterschaft häufig der Fall war, wird es zukünftig nicht mehr geben.Darüber hinaus muss spätestens nach drei Jahren geprüft werden, ob die Vertretung weiterhin im bisherigen Umfang erforderlich ist. Die Rechte der Menschen mit Behinderung sind auch in anderen Bereichen gestärkt worden: So gibt es zukünftig vor einer "gerichtlichen Erwachsenenvertretung" – diese kommt der bisherigen Sachwalterschaft am nächsten – ein verpflichtendes Clearing, in dessen Rahmen auch geprüft wird, ob man eine weniger weit in die Rechte der Betroffenen eingreifenden Alternative zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung zur Verfügung hat.

Ist das neue Gesetz eine Chance, dass Menschen mit Behinderung besser als bisher im miteinander Leben ankommen können? 
Durch die vier abgestuften Vertretungsformen bekommen betroffene Menschen rechtliche Besserstellungen und mehr Mitsprachemöglichkeiten. Damit kann auf veränderte Lebenssituationen besser eingegangen werden. Kriterien, die eine inklusive Lebensplanung wesentlich unterstützen können.
 
Wie zufrieden sind Sie als Behinderten-Anwältin mit dem Gesetz?
Richtigerweise erfolgte die Gesetzeswerdung unter starker Miteinbeziehung von betroffenen Menschen. Dieser Paradigmenwechsel ist im neuen Erwachsenschutzrecht deutlich erkennbar. Aber ein Gesetz ist nur so gut, wie es vollzogen und gelebt wird. Es gibt auf jedem Fall noch Handlungsbedarf bei notwendigen Unterstützungsleistungen, die den betroffenen Menschen zur Verfügung gestellt werden müssen. Grundsätzlich aber ein gutes Gesetz und ein Schritt in die richtige Richtung!
 
Haben sie schon erste Reaktionen, wie das Gesetz angenommen werden wird?
Viele Menschen ohne Behinderung sehen die rechtlichen Änderungen positiv.
Häufige Fragen sind sicherlich, was mit bestehenden Sachwalterschaften passiert und welche rechtlichen Änderungen es gibt. Hier gelten Sachwalterschaften, die vor dem 1. Juli bestellt worden sind, zukünftig als "gerichtliche Erwachsenenvertreter". In der Folge werden bis zum 31.12. 2023 alle heute bestehenden Sachwalterschaften überprüft und an die neue Gesetzeslage angepasst werden.
In Kärnten haben mehr als 4.000 Personen eine Sachwalterschaft. Die Betroffenen sind in ihren Entscheidungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Wir haben bis dato von Menschen mit Behinderung nur positive Rückmeldungen zur Gesetzesänderung erhalten.
Viele Menschen mit Behinderung haben nun auch entsprechende Erwartungshaltungen.
 
Was konkret kann die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung beitragen, dass das Gesetz umgesetzt wird?
Wir werden die betroffenen Menschen auch weiterhin über Ihre Rechte informieren und ihnen Hilfestellungen anbieten. Bei  Problemen vermitteln wir und bei schwerwiegenden Missstandsmeldungen nehmen wir Kontakt mit dem zuständigen Gericht auf. Weiters werden unsere Erfahrungen sowie Verbesserungsvorschläge in unserem Tätigkeitsbericht sowie in Stellungnahmen einfließen. Beides erhält der Gesetzgeber. Was er daraus macht, ist ein anderes Thema. 

Was kann die Bevölkerung tun, dass das Gesetz wirkt?
Informieren und aufzeigen, wo es noch Handlungsbedarf gibt.

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