Auf Handys spezialisierte Trickdiebe verurteilt
Seriendiebstahl: Jene Männer, die im Sommer erst in einem Handyshop in Tulln Mobiltelefone im Wert von 11.187 Euro Euro gestohlen hatten und dann bei einem Optiker in Klosterneuburg Bargeld in der Höhe von 8.000 Euro mitgehen ließen, wurden gestern am Landesgericht St. Pölten verurteilt.
ST. PÖLTEN/KLOSTERNEUBURG/TULLN (ip). International agierten fünf Männer einer Verbrecherorganisation, bis sie am 14. August 2013 der österreichischen Polizei ins Netz gingen. Ein Teil der originalverpackten Beute, vorwiegend Mobiltelefone, konnte in ihrem PKW bei einer Raststätte sichergestellt werden.
Diebstähle nach dem gleichen Muster
Die teils vorbestraften Männer im Alter von 20 bis 29 Jahre gingen meist mit derselben Masche vor. Während einer als Aufpasser fungierte, betraten zwei bis drei Täter ein Geschäft und verwickelten Verkäufer in intensive Beratungsgespräche in Englisch. Gleichzeitig schlich ein weiterer Komplize in Nebenräume, oder bediente sich gleich im Verkaufsraum und packte hochwertige elektronische Geräte in einen Rucksack. In Deutschland verkauften sie das Diebsgut – angeblich bei einem Kebabstand.
Zahlreiche europäische Haftbefehle
„Man reißt sich regelrecht um Sie“, erklärte der St. Pöltner Richter Markus Grünberger im Zusammenhang mit zahlreichen europäischen Haftbefehlen, nachdem die kriminelle Organisation mit großen Coups auch in anderen Ländern aufgefallen war.
Tatort auch in Klosterneuburg: 8.000 Euro Bargeld
In Österreich schlugen die Männer in wechselnder Beteiligung am 1. August dieses Jahres in Linz zu. Einen Tumult in einem A1-Shop nutzte dabei einer der Täter, schlich in einen Lagerraum und packte 20 Handys im Wert von 18.380 Euro ein.
Innerhalb weniger Stunden suchten die Beschuldigten am 14. August zunächst ein A1-Shop in Tulln, danach ein Optikergeschäft in Klosterneuburg heim.
13 Mobiltelefone im Gesamtwert von 11.187 Euro aus Tulln, sowie rund 8.000 Euro Bargeld und zwei Sonnenbrillen vom Optiker wanderten in die Rucksäcke der Diebe.
Großteils der Anklage von Staatsanwältin Maria Tcholakova folgend verurteilte der Schöffensenat die Männer ihrer Beteiligung entsprechend zu Freiheitsstrafen in der Dauer von ein bis zwei Jahren (nicht rechtskräftig). Unmittelbar nach ihrer Haft werden die Männer nach Belgien und Dänemark überstellt, wo weitere Prozesse auf sie warten.
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