Happyland: "Steile" Rampen geraten ins Visier

Zu steil: Peter Hofbauer will keine Abweichungen dulden.
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KLOSTERNEUBURG (bt). "Gesetze sind einzuhalten, überhaupt von öffentlicher Hand", ärgert sich Gemeinderat Peter Hofbauer von der gleichnamigen Liste. Das Klosterneuburger Happyland, um 15 Millionen Euro saniert, erzürnt sein Gemüt. Um ins Detail zu gehen, die Neigung verschiedener Rampen. "Es geht nicht nur um das Behindertengleichstellungsgesetz, auch gegen die Bauordnung wird verstoßen", meint Hofbauer.

"Zu steil"

Im Jahr 2010 ließ sich die Stadtgemeinde auf dem Weg zur barrierefreien Komfortstadt von Motary, einer Plattform für Menschen mit Bewegungseinschränkungen beraten. Aus dem damlas verfassten Bericht geht hervor, dass der Weg zum Haupteingang zwar stufenlos, jedoch mit einer Neigung von 10 Prozent zu steil ist. Einen Maximalwert von 6 Prozent gibt das Behindertengleichstellungsgesetz vor. An der Neigung wurde auch beim Umbau nichts geändert.
Die Längsneigung einer weiteren Rampe, im Bereich der Fußball- und Tennisplätze geschaffen, soll sogar den Maximalwert der Bauordung von 10 Prozent überschreiten. "Dass die Neigung dieser Rampe über 11 Prozent liegt, wurde mir von der Baudirektion mündlich bestätigt", so Hofbauer.

Hofbauer für Anpassung

Nach Klärung verschiedener Fragen "wären die gesetzlich vorgeschriebenen Rampenneigungen herzustellen und die Kosten für diese Maßnahmen bei den Verursachern einzufordern", stellt Peter Hofbauer seinen Standpunkt klar. In der nächsten Gemeinderatssitzung am 3. März will er das Thema erneut behandeln, "obwohl es manche für übertrieben halten mögen."

"Topografische Begebenheit"

"Es war klar, dass wir den Haupteingangsbereich nicht verflachen können. Das Happyland steht nunmal auf einer Höhe", argumentiert Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager und betont, dass keine Fehler passiert seien. "Man hat es hier mit Voraussetzungen eines Altgebäudes zu tun." Das Vorhaben, jede Rampe behindertengerecht anzupassen, habe es nie gegeben. Vielmehr lag die Konzentration darauf, barrierefreie Möglichkeiten und vor allem Innenwege zu schaffen. Beschwerden habe es jedenfalls noch nicht gegeben.
"Man darf nicht vergessen, wir haben jährlich ein Europaturnier im Rollstuhlbasketball im Happyland", bemerkt Schmuckenschlager.

Sportler nehmen Hürden

Am 10. und 11. März stehen die Sitting Bulls, Klosterneuburgs Rollstuhlbasketballer, beim Europacup im Happyland internationalen Teams gegenüber. "Meine Sportler sind aktive knackige Burschen, für die ist das Hinauffahren mit dem Rollstuhl kein Problem", so Trainer Andreas Zankl. Mit durchschnittlichem Fitnesslevel, könne jedoch schon der Weg zum Haupteingang schwierig werden. Zwar wären Hilfspersonen greifbar, doch niemand will ständig darauf angewiesen sein.

Gibt eine Möglichkeitsgrenze

Grundsätzlich wird die Barrierefreiheit in Klosterneuburg ernst genommen, spricht Friedrich Ölschlägel, Leiter der Wirtschaftskammer-Außenstelle, für seine Wirtschaftstreibenden. "Beschwerden gegenteiliger Natur sind mir nicht bekannt." Aufgrund vieler historischer, manchmal auch denkmalgeschützter Gebäude, könne dem Gesetz aber nicht immer nachgekommen werden. "Es gibt eine Möglichkeitsgrenze. Wenn ich den Umbau technisch und rechtlich nicht schaffe, muss er nicht vorgenommen werden", so Ölschlägel. Etwa sind Gehsteige vor Geschäften oft so schmal, dass keine Rampe gebaut werden kann.
An der barrierefreien Komfortstadt wird nach wie vor gearbeitet: "Auf einen Schwung ist das nicht möglich", sagt Schmuckenschlager. Als Beispiele für die Berücksichtigung nennt er den Arzt in Weidling, Kindergarten Kritzendorf und die Volksschule Anton-Bruckner-Gasse.

Zur Sache:

Anfang 2016 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) nach einer zehnjährigen Übergangsfrist in vollem Umfang in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen, die Waren, Dienstleistungen und Informationen öffentlich anbieten, dies barrierefrei tun.
Wenn die Benützung einer Rampe durch Personen mit Behinderung in Betracht kommt, darf ihr Gefälle 6 Prozent nicht übersteigen. Kommt die Benützung nicht in Frage, lässt die Bauordnung eine maximale Steigung von 10 Prozent zu.
Beeinträchtigte Menschen, die durch Barrieren diskriminiert werden, könnten Schadenersatz geltend machen. Zuvor muss es ein Schlichtungsverfahren geben.

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