Feurige Initiative
Manuel Plöchl will Volksbegehren-Bereicherung stoppen

Manuel Plöchl ist Initiator der Initiative "Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung". | Foto: zVg
  • Manuel Plöchl ist Initiator der Initiative "Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung".
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Manuel Plöchl, 1973 in Klosterneuburg geboren und wohnhaft in St. Andrä-Wördern, ist seit 1991 im Gemeindedienst tätig und seit 1999 in der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern für die Bereiche Meldeamt, Wahlen, Volksbegehren und Standesamt verantwortlich. Ein von ihm initiiertes Volksbegehren soll Steuergelder retten und Selbstbereicherung verhindern.

BEZIRK. "Ich beobachte die Entwicklung im Bereich von Volksbegehren seit vielen Jahren und dass hier etwas schiefläuft, ist offensichtlich. Daher ist es meine Intention, dies zu ändern", erklärt Manuel Plöchl. "Die zunehmende private Bereicherung mit einem einst sinnvollen Instrument der direkten Demokratie auf unser aller Steuerkosten muss beendet werden. Das ist der Grund, warum ich das Volksbegehren mit dem Titel 'Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung' beim BMI eingeleitet habe."

Start einesVolksbegehrens

Das Lukrieren von Steuergeld mittels Volksbegehren erkennt Plöchl als Geschäftsmodell, das immer mehr Privatpersonen für sich entdecken. Plöchl: "Sie kassieren trotz unsinniger, oftmals nicht umzusetzender Forderungen für jedes Volksbegehren, das von 100.000 Stimmberechtigten unterschrieben wurde, einen Reingewinn in der Höhe von 13.686 Euro (erg. Stand: 01.04.2023) von unser aller Steuergeld."

Initiatoren, oftmals Privatpersonen, haben bei der Einbringung der Anmeldung für ein Volksbegehren einen Kostenbeitrag von 622 Euro (Stand 01.04.2023) sowie in weiterer Folge einen Druckkostenbeitrag von 2.799,50 Euro (Stand 01.04.2023) zu entrichten. Aber: Sobald das Volksbegehren die Eintragungsreichweite von 100.000 Unterschriften erreicht hat, erhalten sie laut Gesetz die geleisteten Kostenbeiträge in fünffacher Höhe zurück. Dies sind 17.107,50 Euro (Stand: 01.04.2023), woraus sich ein Reingewinn von 13.686 Euro pro Volksbegehren ergibt.

Eine Analyse

"Bei den letzten 35 Volksbegehren haben insgesamt 30 die 100.000-Unterschriften-Marke erreicht. Dafür haben die Initiatoren – nach Abzug der Kostenbeiträge – insgesamt 410.580 Euro an Steuergeld kassiert. Lediglich fünf Volksbegehren sind an der 100.000-Unterschriften-Marke mehr oder weniger knapp gescheitert", erklärt Plöchl.

Der Kostenaufwand für die Republik Österreich und damit für jeden Steuerzahler ist bei jedem Volksbegehren enorm, Plöchls Forderung daher klar: Der Gesetzgeber soll das Volksbegehrengesetz 2018 dahingehend ändern, dass der zu refundierende Betrag lediglich die zuvor geleisteten Kostenbeiträge abdeckt.

Plöchls Volksbegehren befindet sich seit 1. Juni 2023 in der Unterstützungsphase und kann mittels ID Austria / Handysignatur bzw. bei jedem Gemeindeamt / Magistrat (unabhängig vom Hauptwohnsitz) unterstützt werden.

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