Pole verdankt Freispruch seiner Lebensgefährtin
KORNEUBURG. Ein in seiner Ehre gekränkter 50-jähriger, polnischer Staatsbürger stand wegen gefährlicher Drohung vor dem Landesgericht Korneuburg.
Er soll nach einem Streit mit dem Bruder seiner Lebensgefährtin, sowohl letztere gefährlich bedroht haben und sich dann, mit einem Messer bewaffnet, auf den Weg zur Wohnung des im selben Haus wohnhaften Beleidigers gemacht haben.
Die Lebensgefährtin, die die Angelegenheit ursprünglich angezeigt hatte, entschlug sich vor Gericht der Aussage – damit durften ihre Angaben vor der Polizei auch nicht als Beweismittel verwendet werden. Da weitere Beweise nicht existierten und der Angeklagte stets geleugnet hatte, war ein Freispruch die logische Folge.
Autor: Michael Rath
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