Bausperre ist aufgehoben

GR Renate Kolfelner übt heftigst Kritik an der Vorgehensweise. | Foto: Archiv
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LANGENZERSDORF. Lange haben sich die Anrainer der Hohlfeldergasse und In Schiffeln gegen das geplante Bauprojekt „Betreutes Wohnen“ gewehrt. Zur Hilfe kam ihnen dabei eine Bausperre, die der Gemeinderat Langenzersdorfs erlassen hatte. Nun ist diese Sperre aufgehoben.
Die zweite Bauverhandlung in Sachen „Betreutes Wohnen“ hat schon stattgefunden, einzig ein technisches Gutachten ist noch ausständig. Danach und auf Grund dessen muss die Baubehörde, in persona Bgm. Andreas Arbesser, eine Entscheidung fällen, ob die GEDESAG als Bauträger das Bauprojekt „Betreutes Wohnen“ realisieren kann oder nicht.
Eigentlich war das Aufheben der seinerzeit erlassenen Bausperre nur mehr ein rein formaler Akt, wie Arbesser erklärt: „Das Erlassen der Bausperre hatte zum Ziel, zu definieren, was man für das Grundstück möchte. Nämlich eine bauordnungstechnische Widmung nach den Kriterien für Betreutes Wohnen.“ Es sollte verhindert werden, dass der Bauträger auf dem Grundstück in der Hohlfeldergasse und In Schiffeln einen „normalen“ Wohnbau errichten kann, sondern ausschließlich einen Bau für Betreutes Wohnen. „Anfang August wurde die Widmung, nach Abstimmung im Gemeinderat und durch Genehm¿igung vom Land NÖ, rechtskräftig. Die Bausperre war also damals schon vom Inhalt her aufgehoben.“

Grüne üben Kritik
„Dass die Bausperre nun aufgehoben werden musste, ist logisch und durch Rechtskraft erwachsen, wir kritisieren die Vorgangsweise“, sagt Renate Kolfelner von den Grünen, die sich gemeinsam mit ihren FraktionskollegInnen und dem SPÖ-GR Hans Christian Schick der Abstimmung enthielt. „Der Grund wurde teuer von privater Hand verkauft. Natürlich muss sich ein Bauprojekt dann rechnen. Die logische Folge ist: möglichst groß bauen. Als von Seiten des Architekten dann angeklungen ist, es müsse ja nicht unbedingt ein Betreutes Wohnen werden, war für die Gemeinde klar: Wir müssen handeln! Doch die darauffolgende Änderung der Flächenwidmung hat nun erst recht ermöglicht, dass der Monster-Querriegel gebaut werden kann“, übt Kolfelner heftigst Kritik.

„Umwidmung war notwendig“
Bgm. Andreas Arbesser weist den Vorwurf, er habe die Flächenwidmung im Sinne des Architekten geändert, zurück: „Das ist Unfug. Die Änderung im Flächenwidmungsplan war notwendig, denn sonst hätten zwei, miteinander nicht verbundene, Querriegel parallel zur Hohlfeldergasse gebaut werden müssen, was für ein Betreutes Wohnen ja Unsinn wäre. Die Baufluchtlinien mussten aufgehoben werden, um das Verbinden der Gebäude ermöglichen zu können.“
Chancen nicht genützt
Dass die Größe der einzelnen Wohnungen nicht begrenzt bzw. genau definiert wurde, auch das stößt den Grünen sauer auf. „Im Zuge der Umwidmung für Betreutes Wohnen wäre dies möglich gewesen, was automatisch eine Verkleinerung des gesamten Baus zur Folge gehabt hätte. Auch das ist nicht geschehen, damit der Monsterbau in seiner ursprünglich geplanten Version gebaut werden kann“, ist Kolfelner verärgert.
„Dass wir die Richtlinien nicht zu 100 Prozent ausgenutzt hätten, stimmt nicht. Hätten wir Anzahl und Größe der einzelnen Wohneinheiten so definiert, wie es sich die Grünen vorgestellt haben, dann wären kleinere Wohneinheiten, zum Beispiel für Alleinstehende, verhindert worden. Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob das rechtlich zulässig gewesen wäre, einem Bauträger vorzuschreiben, wie groß er die einzelnen Wohnungen bauen darf“, entgegnet Bgm. Arbesser.
Ob das Bauprojekt „Betreutes Wohnen“ nun zu Stande kommt, bleibt abzuwarten. Ebenso die weiteren Schritte der Anrainer, die die Errichtung des „Monster-Querriegels“, wie er sogar von einigen Gemeinderäten genannt wird, sicherlich nicht kampflos hinnehmen werden.

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