Arche Noah: Ein Sieg für die Vielfalt
Die von der Europäischen Union geplante Saatgutverordnung wurde vom EU-Parlament im März zurückgewiesen. Vertreter des Vereins Arche Noah kämpften bis zuletzt gegen die Standardisierung von Saatgut.
SCHILTERN/BRÜSSEL. „Hätte die angedachte Verordnung umgesetzt werden müssen, dann wäre es einem Landwirt nicht einmal mehr möglich gewesen sein Saatgut zu verschenken, ohne bestimmte Auflagen zu erfüllen“, erklärt Iga Niznik, die als politische Referentin der Arche Noah selbst in der heißen Phase mehrere Wochen in Brüssel vor Ort war. Auch die meisten der mehr als 6.500 Sorten des Vereins wären schlagartig als illegal eingestuft worden.
Voller Einsatz
Mit rund 250 juristisch vorformulierten Änderungsvorschlägen und einer Unterschriftenpetition, die europaweit knapp eine Million Unterstützer fand, setzte sich das Team der Arche Noah gemeinsam mit der Umweltschutzorganisation Global 2000 und befreundeten Saatgutinitiativen aus anderen EU-Ländern für das Fortbestehen der Sortenvielfalt ein. „Es ist uns wichtig, dass seltene und bäuerliche Sorten anerkannt werden und gleichberechtigt mit industriellen Sorten behandelt werden“, fährt Niznik fort.
Die Zukunft
Landwirte können nun weiterhin selbst wählen, mit welchem Saatgut sie arbeiten. Auch dem Kunden bleibt die Entscheidung, was er kaufen möchte, frei überlassen. Gerade in Bezug auf das Konsumentenverhalten ist derzeit eine Trendwende zu verzeichnen. „Die Menschen sind verunsichert. Sie sehnen sich zurück nach Sicherheit und Unabhängigkeit und wollen sich oft selbst das entsprechende Wissen über Böden und Pflanzen aneignen“, so der Experte Gebhard Kofler. Fakt ist, dass die Arche Noah als Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt und deren Entwicklung durch Kooperationen mit Handelsketten wie Spar, REWE oder auch bellaflora neue Zielgruppen erreicht. Dadurch wird ein Bewusstsein für die Vielfalt von Sorten in der breiten Bevölkerung geschaffen. Bleibt zu hoffen, dass diese Vielfalt auch zukünftig nicht durch rechtliche Verordnungen eingeschränkt wird.
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