Landesgericht Krems
Bankkunde drohte mit Sprengung und STG77
Am 20. September 2023 rief ein Kunde in der Raiffeisenbank Rohrendorf an, beschwerte sich, dass er kein Geld beheben könne. Als ihm mitgeteilt wurde, dass dies mangels Deckung des Kontos nicht möglich sei, sagte er zum Bankmitarbeiter am Telefon: „Dann spreng ich den Bankomaten und schieß euch mit dem STG77 (Sturmgewehr, Anmerkung) nieder.“
Persönlich
Dies nahm man in der Bank noch gelassen hin, doch zwei Tage später wurde es ernst. Der 29-Jährige erschien persönlich in der Bank, wollte wiederum Geld beheben und den Filialleiter sprechen.
Wieder gedroht
Nachdem ihm dieser in seinem Büro wiederum eine Auszahlung verweigerte, meinte der Kunde „bei euch hilft nur noch das STG77“. Daraufhin wurde die Polizei gerufen.
Jetzt musste sich der Mann am Kremser Landesgericht vor einem Schöffensenat verantworten. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Der Beschuldigte war bei seinen Taten nicht zurechnungsfähig gewesen.
Persönlichkeitsstörung
Er leidet laut psychiatrischem Gutachten an einer schweren kombinierten Persönlichkeitsstörung, befand sich bereits elfmal immer wieder kurz in der Psychiatrie. Zudem stand er laut eigener Aussage unter Einfluss von Alkohol und Drogen, die eine Psychose auslösten.
Einweisung bedingt nachgesehen
Der Angeklagte sagte, er könne sich kaum an das Geschehen erinnern. Er würde künftig alle Auflagen des Gerichtes erfüllen, habe Wohnung und Job in Aussicht. Der Schöffensenat sah bedingt mit einer Probezeit von fünf Jahren von einer Einweisung ab. Allerdings muss der 29-Jährige Kontrollen über Psychotherapie, psychiatrische Behandlung samt Medikamenteneinnahme sowie Alkohol- und Drogenabstinenz nachweisen. Rechtskräftig. -Kurt Berger
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