Anhörung heute
Josef Fritzl bedingt aus Maßnahmenvollzug entlassen
Es geht um die Verlegung von Josef Fritzl (88) vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug. Heute wurde am Landesgericht Krems über die Zukunft des Inzestverbrechers entschieden. Ersten Informationen zufolge soll er bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden.
KREMS/AMSTETTEN. Ein Drei-Richter-Senat soll in einer nicht öffentlichen Anhörung über die Zukunft des Mannes entscheiden, der seine Tochter von 1984 bis 2008 in einer unterirdischen Wohnung in Amstetten gefangen hielt und mehrere Kinder mit ihr zeugte. Der Hintergrund: in Österreich ist eine Entlassung aus lebenslanger Haft möglich, sofern von dem Täter keine Gefahr mehr ausgeht. Laut ersten Infos soll Fritzl bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden, wie ORF NÖ berichtet.
Anwältin: Keine Gefahr mehr für Allgemeinheit
Keine Gefahr mehr - laut seiner Anwätin Astrid Wagner sei genau das bei Fritzl der Fall. Der 88-Jährige sei physisch angeschlagen und dement. Der Drei-Richter-Senat entschied schließlich, dass Fritzl zwar vom Maßnahmenvollzug in eine normale Zelle (Normalvollzug) überstellt wird - eine generelle Entlassung wurde aber abgelehnt. Laut Fritzls Verteidigerin Astrid Wagner ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Bedingt ist die Entlassung in den Normalvollzug auf zehn Jahre.
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