Naturdenkmal
Der Trockenrasen oberhalb des Franzosendenkmals in Dürnstein wurde am 9. März 1992 mit einem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems zum Naturdenkmal erklärt. Es erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Höherecks mit West-, Süd- und Osthängen. Die Stadtgemeinde wurde in dem Bescheid dazu verpflichtet, sichernde Maßnahmen zur Erhaltung des Naturdenkmals zu erfüllen: In regelmäßigen Abständen, aber spätestens in zehnjährigen Fristen den Rasen von etwaigen von Samen aufgegangenen Kiefern zu befreien.
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