Polizisten von Amtsmissbrauch freigesprochen
BEZIRK. Mit einem rechtskräftigen Freispruch endete ein Prozess am Landesgericht St. Pölten, bei dem sich zwei Polizeibeamte aus dem Bezirk Krems wegen Amtsmissbrauchs zu verantworten hatten. Laut Staatsanwalt Leopold Bien hätten die beiden Beamten eine gerichtlich strafbare Handlung nicht aufgenommen, seien der Hilfeleistung nicht nachgekommen und hätten die Gefährdung des Opfers nicht abgewendet.
Konkret ging es um einen Vorfall Mitte Juni 2017, als gegen zwei Uhr nachts ein Notruf einging und eine Frau wegen eines häuslichen Streits ihres Ex-Freundes mit seiner neuen Lebenspartnerin berichtete. Sie selbst sei aus der Wohnung geflüchtet und warte in der Nähe eines Geschäftes auf Hilfe. Die beiden angeklagten Beamten fuhren zu besagter Wohnung, wo ihnen der Mann mitteilte, dass es zwar Streit gegeben habe, jetzt aber wieder alles in Ordnung sei. Daraufhin suchten sie die Anruferin auf, die ohne Schuhe und mit einem Kleinkind auf dem Arm wartete und, ihrer Aussage nach, meinte, dass die Beamten sich das Gesicht der Frau anschauen sollten.
Die Beamten fuhren abermals zur Wohnung des Paares und gingen auch ins Schlafzimmer, in dem die 23-Jährige mit dem Rücken zu ihnen im Bett lag und auf die Frage der Beamten nach ihrem Befinden meinte, sie sei müde und möchte schlafen. In ihrem Protokoll vermerkten die Polizisten: „Streit in Wohnung. Keine Hinweise auf tätliche Auseinandersetzung.“
Von Verletzungen sei keine Rede gewesen, so die Angeklagten. Vielmehr sei man von einer Racheaktion der Anruferin gegen ihren Ex-Freund ausgegangen, zumal die 23-Jährige trotz mehrmaliger Frage erklärte, dass sie nur müde sei und trotz eingeschaltetem Licht keine Verletzungen erkennbar gewesen seien.
Dass die Frau aus Angst vor ihrem Partner nichts sagte und mit einem Jochbeinbruch, bei dem das Auge zuschwoll , einem abgebrochenen Zahn und einem gebrochenen Finger im Bett lag, nahmen die Beamten nicht wahr. „Die Polizei hat keine Chance gehabt, das Gesicht zu sehen“, entlastete der, mittlerweile verurteilte Gewalttäter die beiden Beschuldigten. Seine Freundin habe die Decke beinahe ganz über den Kopf gezogen und sie habe mit fester Stimme gesprochen.
„Ich würde zumindest verlangen, dass die Frau aufsteht“, meinte der Inspektionskommandant gegenüber Richter Slawomir Wiaderek zum Vorgehen seiner beiden Kollegen und stimmte Bien zu, dass die Amtshandlung alles andere als optimal gelaufen sei. Die gesamte Beweislage ergab dennoch keinen Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs, zumal vor allem die innere Tatseite nicht erkennbar sei.
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