Stadt Krems
Rechtsvorrang gilt Am Steindl, um das Rasen zu stoppen

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- hochgeladen von Doris Necker
Stadtteildialog: Anregungen der Stadtteil-Bewohner wurden umgesetzt.
KREMS. Die Stadt Krems hat in den Straßenzügen Steindlstraße und Kraxenweg einen Rechtsvorrang verordnet. Die bisherige Vorrang-Geben-Regelung ist aufgehoben. Damit wird der Durchzugsverkehr entschleunigt.
Aus für Raser
Die Straßenzüge Steindlstraße und Kraxenweg dürfen nicht zu „Raserstrecken“ werden. Das war eine der Forderungen der Bewohner am Steindl beim Stadtteildialog. Sie befürchteten, dass sich mit dem Ausbau des Kraxenwegs der Durchzugsverkehr immer mehr beschleunigen werde.
Allgemeiner Rechtsvorrang
Während des mehrstufigen Beteiligungsprozesses haben die Stadt- und Verkehrsplaner mit den Bürgern Probleme, Anliegen und mögliche Lösungen erörtert. Dabei kristallisierten sich mehre Maßnahmen heraus, die zur Verlangsamung des motorisierten Verkehrs beitragen. Als erstes wurden Verschwenkungen und Grünrabatte entlang der Fahrbahnen errichtet. Nun hat die Stadt eine verkehrsregelnde Verordnung erlassen: Statt der bisher geltenden Vorrang-Geben-Regelung bei den Kreuzungen Steindlstraße-Kraxenweg und Kraxenweg-Bäckerberggasse gilt nun allgemein Rechtsvorrang. Damit ist die Durchfahrt bei den Kreuzungen unterbrochen, und die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 wird eingehalten. Unterstrichen wird die neue Verordnung durch Bodenmarkierungen (Haifischzähne).
Maßgeschneiderte Bürgerbeteiligung
Der Stadtteildialog Am Steindl war ein maßgeschneidertes Bürgerbeteiligungsprojekt, das in drei Stufen mit Befragung, Workshops und Stadtteilspaziergängen abgelaufen ist. Eingeladen hatte das Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, begleitet wurde das Projekt von einem externen Planungsbüro.
www.krems2030.at
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