Wirte, jetzt wird’s ernst
Allergen-Kennzeichnung ab 13. Dezember 2014 in den Gastronomiebetrieben
BEZIRK. Nach langwierigen Verhandlungen stehen die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der EU- Lebensmittelverordnung zur Allergen-Kennzeichnung fest. Bis zum 13. Dezember 2014 müssen in den Gastronomiebetrieben 14 genau definierte Allergene klar kommuniziert werden. „Für die Kennzeichnung gibt es verschiedene Möglichkeiten“, sagt Alexandros Rambacher, Geschäftsführer der Fachgruppen Gastronomie/ Hotellerie bei der Wirtschaftskammer NÖ.
Konkret geht es um 14 Allergene (siehe zur Sache), die bei Menschen eine allerigische Reaktion auslösen. „Diese EU-Lebensmittel-Verordnung ist natürlich nicht grundlos entstanden“, so Lebensmittelchemiker und -berater Robert Stein, der die Gastronomiebetrieben bei acht Info-Veranstaltungen mit fundiertem Wissen zum Thema zur Seite stand.
Richtig kennzeichnen
Konkret kann die Allergen-Kennzeichnung auf zwei Arten erfolgen: Durch Aushang im Lokal oder Information in der Speisekarte. Ein deutlich sichtbarer Aushang im Lokal weist darauf hin, dass das Personal jederzeit über allergene Inhalte der Speisen Auskunft geben kann.
Eine andere Möglichkeit der Kennzeichnung ist es, auf der Speisekarte alle Allergene auszuweisen. Das kann mittels Codes, Farben oder Piktogrammen erfolgen. Nachteil: die Speisekarte muss immer wieder angepasst werden.
Gegen Ausnahmen:
Verwundert ist Obmann Mario Pulker darüber, dass der Schutz der Gäste offenbar nicht überall gelten soll. Das Gesundheitsministerium beabsichtigt Vereinsfeste, Clubbings und ähnliche Veranstaltungen von der Kennzeichnungspflicht auszunehmen. Pulker: „Das ist weder aus Sicht des Gastes noch aus Sicht der Gastwirte verständlich und nachvollziehbar. Verstöße gegen die Kennzeichnungsbestimmungen könnten theoretisch mit bis zu 50.000 Euro bestraft
werden." Dank des Engagements der Wirtschaftskammer wurde mit dem Ministerium eine Übergangsfrist von einem Jahr ausgehandelt, in der es verstärkt Aufklärung und Unterstützung statt Strafen geben wird. Thomas Dorfer, Küchenchef im Landhaus Bacher, sieht in der Kennzeichnungspflicht auch einen zusätzlichen Service für die Gäste. „Nahrungsmittelintoleranzen und Lebensmittelallergien steigen kontinuierlich an, daher ist es wichtig, dass unsere Gäste wissen, was sie essen.“
Zur Sache:
Die 14 Lebensmittel:
Eier und -erzeugnisse
Erdnuss und -erzeugnisse
Fisch und -erzeugnisse
Glutenhaltiges Getreide und Getreideprodukte
Krebstiere und -erzeugnisse
Lupine und -erzeugnisse
Milch und -erzeugnisse
Schalenfrüchte
Schwefeldioxid und Sulfite
Sellerie und -erzeugnisse
Senf und -erzeugnisse
Sesam und -erzeugnisse
Sojabohnen und -erzeugnisse
Weichtiere und -erzeugnisse
Lebensmittelallergien und -intoleranzen steigt kontinuierlich an, allein 25 Prozent der Österreicher leiden beispielsweise bereits unter Laktoseunverträglichkeit. Rund 2 bis 6 Prozent der österreichischen Kinder und etwa 1 bis 2 Prozent der Erwachsenen sind echte Lebensmittelallergiker. Die Tendenz ist klar steigend: Pro Jahr nimmt die Zahl der Neuerkrankungen zu!
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